Grundstücksteilung

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Dienstleistungsinformationen

Grundstücksteilung

Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen

Sie möchten ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

Der Antragsteller muss Eigentümer oder Teilungserwerber des Grundstücks sein.Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. 

Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, muss ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beauftragt werden. 

§ 7 BauO NRW

Für den Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung benötigen Sie:

  • einen amtlichen Antragsvordruck (Amtliche Formulare und Vordrucke | Bauportal)
  • amtlicher Lageplan einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin / eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in 4-facher Ausfertigung.

 

 

Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.

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