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Baulastenverzeichnis Auskunft / Eintragung

Kurzbeschreibung

Informationen zu  Auskünften über Baulasten sowie zur Eintragung einer Baulast

Beschreibung

Sie möchten wissen, ob für ein Grundstück eine Baulast besteht?

Jeder Grundstückseigentümer beziehungsweise jede Grundstückseigentümerin und jede öffentlich-bestellte Vermessungsingenieurin oder jeder öffentlich-bestellte Vermessungsingenieur kann Informationen über das Baulastenverzeichnis erhalten. Aber auch alle anderen Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen, können Auskünfte bekommen.

Die schriftliche Auskunft können Sie formlos (per E-Mail) anfordern. Ihre Anfrage muss folgende Angaben enthalten: 

  • Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer sowie Straße und Hausnummer des angefragten Grundstücks
  • Ihre Anschrift zur Versendung der Baulastenauskunft sowie des Gebührenbescheides
  • (Formlose) Vollmacht des Grundstückseigentümers, falls Sie nicht der Grundstückseigentümer sind
  • Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen

Sie möchten eine Baulast neu eintragen lassen?

Für einen Antrag auf Eintragung einer Baulast benutzen Sie bitte das Formular unter Downloads

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ungefähr 14 Tagen. 

Die Baulastauskunft wird per Post verschickt.

Hinweis: Antragsteller der Baulastenauskunft ist auch Rechnungsträger! Die Gebühr kann gegen Bescheinigung der Kostenübernahme an einen Dritten abgetreten werden. 

Die Gebühr für schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis beträgt

  • bei belasteten Grundstücken (das bedeutet „Baulast vorhanden“) 
       je Grundstück: 50 bis 150 Euro 
  • bei unbelasteten Grundstücken (das bedeutet „keine Baulast vorhanden“) 
       je Grundstück: 30 Euro (1 Flurstück)

Die Gebühr für die Eintragung einer Baulast beträgt 50 bis 250 Euro je nach Art der Baulast sowie der Anzahl der betroffenen Flurstücke.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen