Hundesteuer-Abmeldung

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Dienstleistungsinformationen

Hundesteuer-Abmeldung

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihren Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er veräußert oder sonst abgeschafft wurde, nachdem er abhanden gekommen oder eingegangen ist, oder nach dem die Hundehalter aus der Stadt weggezogen sind, bei der Stadt abmelden.

Abgabenordnung

Kommunalabgabengesetz NRW

Hundesteuersatzung der Stadt Ratingen

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 Wochen.

Gegen den Hundesteuerbescheid kann Widerspruch erhoben werden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen