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Hundesteuer-Anmeldung
Beschreibung
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund durch Geburt einer gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt anmelden.
Bei Zuzug einer Hundehalterin oder eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde muss der Hund innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen.
Eine verspätete oder unterlassene Anmeldung kann, wie andere Verstöße gegen die Hundesteuersatzung, mit einem Bußgeld belegt werden.
Abgabenordnung
Kommunalabgabengesetz NRW
Hundesteuersatzung der Stadt Ratingen
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 Wochen.
Gegen den Hundesteuerbescheid kann Widerspruch erhoben werden.
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn
a) | nur ein Hund gehalten wird | 115,00 EUR |
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b) | zwei Hunde gehalten werden | 200,00 EUR | je Hund |
c) | drei oder mehr Hunde gehalten werden | 250,00 EUR | je Hund |
Abweichend davon beträgt die Jahressteuer für das Halten gefährlicher Hunde gemäß § 3 und bestimmter Rassen gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW je Hund 950 Euro. Wenn der Nachweis erbracht wird, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist, kann die Festsetzung auf Antrag mit dem normalen Steuersatz erfolgen.
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Zuständige Einrichtungen
- 20.22 - Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Hundesteuer
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 40837
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- E-Mail:
steuer@ratingen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Rahmani
Buchstabe A-Z- Telefon:
- 02102 550-2031
-
Frau Flitta
Buchstabe D-Ka- Telefon:
- 02102 550-2030
-
Frau Reinke
Buchstabe C, Kb-Pe- Telefon:
- 02102 550-2028
-
Frau Hebel-Popiel
Buchstabe Pf-U- Telefon:
- 02102 550-2029
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Frau Wagner
Buchstabe A-B, V-Z, Wohnungseigentümergemeinschaften- Telefon:
- 02102 550-2026