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Gewerbe-Anmeldung

Onlineservice

Kurzbeschreibung

Die Gewerbeanmeldung löst immer eine Gebührenpflicht aus. Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig.

Genehmigungspflichtige und Gewerbebetriebe mit Schanklizenz müssen sich an das Ordnungsamt wenden!

Beschreibung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Gewerbeanmeldung über den folgenden Link durchführen können:

https://service.wirtschaft.nrw/.

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses gleichzeitig auch der Gewerbemeldestelle anzeigen. Als noch angemessen wird ein Zeitraum von einem Monat nach der tatsächlichen Betriebsaufnahme angesehen. 

Die Anmeldung hat schriftlich unter Verwendung des amtlichen Vordruck (siehe Downloads) zu erfolgen. Dieser kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Eine Anmeldung per E-Mail ist nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt und als Anlage beigefügt werden.

 

  • Personalausweis oder Reisepass für handelnde natürliche Personen
  • Rechtsverbindlich unterschriebene, vollständig ausgefüllte Anmeldung
  • Aktueller Handelsregisterauszug (juristische Personen)
  • Kopie der Überweisung oder Verrechnungsscheck
  • Bestätigung der Handwerkskammer (Handwerksbetriebe)

Bei erlaubnispflichtigem Gerwerbe

Nachweis der betreffenden gewerblichen Erlaubnis (z.B. Konzession/Maklererlaubnis)

Bei Personengesellschaften ist für jeden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen

Die Gewerbeanmeldung wird anschließend sofort bearbeitet.

Die Bearbeitung erfolgt montags bis freitags.

Bitte senden Sie uns eine Kopie der Überweisung (Verwendungszweck: Kassenzeichen: 02.10.20.431160- Name des Anmeldenden/Name des Betriebes- bei der Sparkasse HRV, IBAN DE95 3345 0000 0042 1000 73, BIC: WELADED1VEL) oder einen Verrechnungsscheck zu.

Gebühren:

für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind

  • 26 €

 

für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind

  • 33 €

 

für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

  • 13 €

 

Zweitschrift Gewerbe (bei Verlust des Gewerbescheins)

  • 15 €

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen