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Gewerbe-Abmeldung
Kurzbeschreibung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Gewerbeummeldung über den folgenden Link durchführen können:
https://service.wirtschaft.nrw/.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt bzw. außerhalb von Ratingen verlegt, muss dies gleichzeitig auch der Gewerbemeldestelle anzeigen. Als noch angemessen wird ein Zeitraum von einem Monat nach der tatsächlichen Betriebsaufgabe- bzw. Verlegung angesehen.
Die Abmeldung hat schriftlich mit dem amtlichen Vordruck (siehe Downloads) zu erfolgen. Dieser kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Die Abmeldung per E-Mail ist nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt werden und als Anlage beigefügt sind. Eine telefonische Abmeldung ist unzulässig.
- Personalausweis oder Reisepass
- Rechtsverbindlich unterschriebene, vollständig ausgefüllte Abmeldung
Hinweis: Bei Personengesellschaften ist für jeden Gesellschafter ein eigener Vordruck erforderlich.
Die Bearbeitung erfolgt montags bis freitags.
- Gebührenfrei
Zweitschrift Gewerbe (bei Verlust des Gewerbescheins)
- Gebührenfrei
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 40837
-
- Telefon:
02102 550-3222 - Fax:
02102 550-9322 - E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3276