Gewerbe-Abmeldung

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Dienstleistungsinformationen

Gewerbe-Abmeldung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Gewerbeummeldung über den folgenden Link durchführen können:

https://service.wirtschaft.nrw/.

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt bzw. außerhalb von Ratingen verlegt, muss dies gleichzeitig auch der Gewerbemeldestelle anzeigen. Als noch angemessen wird ein Zeitraum von einem Monat nach der tatsächlichen Betriebsaufgabe- bzw. Verlegung angesehen.

Die Abmeldung hat schriftlich mit dem amtlichen Vordruck  zu erfolgen. Dieser kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Die Abmeldung per E-Mail ist nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt werden und als Anlage beigefügt sind. Eine telefonische Abmeldung ist unzulässig.

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Rechtsverbindlich unterschriebene, vollständig ausgefüllte Abmeldung

Hinweis: Bei Personengesellschaften ist für jeden Gesellschafter ein eigener Vordruck erforderlich.

  • Gebührenfrei

Zweitschrift Gewerbe (bei Verlust des Gewerbescheins)

  • Gebührenfrei

Die Bearbeitung erfolgt montags bis freitags.

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