Gewerbe-Ummeldung

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Dienstleistungsinformationen

Gewerbe-Ummeldung

Die Gewerbeummeldung löst immer eine Gebührenpflicht aus. Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Gewerbeummeldung über den folgenden Link durchführen können:

https://service.wirtschaft.nrw/.

Wer einen bereits gemeldeten Gewerbebetrieb innerhalb von Ratingen verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren bzw. Dienstleistungen ausdehnt, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies gleichzeitig der Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Als noch angemessen gilt ein Zeitraum von einem Monat nach der tatsächlichen Verlegung bzw. Betriebserweiterung.

Die Ummeldung hat schriftlich mit dem amtlichen Vordruck zu erfolgen. Dieser kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Meldungen per E-Mail sind nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt und als Anlage beigefügt sind. Die telefonische Ummeldung ist nicht zulässig.

 

 

  • Personalausweis oder Reisepass für handelnde natürliche Personen
  • Rechtsverbindlich unterschriebene,vollständig ausgefüllte Ummeldung (lediglich beim Schriftverkehr notwendig)
  • Kopie der Überweisung oder Verrechnungsscheck
  • Aktueller Handelsregisterauszug bzw. Notarvertrag (nur bei Tätigkeitsänderung/-erweiterung, nur von juristischen Personen einzureichen)
  • Bestätigung der Handwerkskammer (Handwerksbetriebe)

Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe

  • Nachweis der betreffenden gewerblichen Erlaubnis (z.B. Konzession/Maklererlaubnis)

Bitte senden Sie uns eine Kopie der Überweisung (Verwendungszweck: Kassenzeichen: 02.10.20.431160 -Name des Ummeldenden/Name des Betriebes-bei der Sparkasse HRV, IBAN DE95 3345 0000 0042 1000 73, BIC: WELADED1VEL) oder einen Verrechnungsscheck zu.

Gebühren:

für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind

  • 26 €

 

für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind

  • 33 €

 

für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

  • 13 €

 

Zweitschrift Gewerbe (bei Verlust des Gewerbescheins)

  • 15 €

Bei Personengesellschaften ist für jeden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.

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