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Personalausweis

Kurzbeschreibung

NUR MIT TERMIN!

Terminvergabe des Bürgerbüros

Servicebüro der Stadt Ratingen informiert über neue Gebühren für Personalausweise

Ab Samstag, den 7. Februar 2026 gelten bundeweit neue Gebühren für Personalausweise. Hintergrund ist eine neue Verordnung, die der Bundesrat am 30. Januar 2026 beschlossen hat. Ziel der Regelung ist es, die Bundespolizei und die kommunale Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen zu entlasten. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung werden auch die Gebühren für Personalausweise angepasst.

Deutschlandweite Gebührenerhöhung

Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises wird bundeseinheitlich von bisher 37 Euro auf 46 Euro angehoben. Für Antragsteller unter 24 Jahren steigt die Gebühr von bisher 22,80 Euro auf nunmehr 27,60 Euro. Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern sind in den vergangenen Jahren sowohl die Herstellungskosten der Ausweise als auch der Verwaltungsaufwand deutlich gestiegen. Mit der Gebührenerhöhung soll sichergestellt werden, dass die Ausweisbehörden ihre Leistungen weiterhin kostendeckend anbieten können. Die offizielle Bekanntmachung der neuen Gebühren erfolgt im Bundesgesetzblatt am 7. Februar 2026.

Terminvereinbarungen

Termine für die Beantragung von Ausweisdokumenten und weiteren Anliegen des ServiceBüros können auf dem Serviceportal der Stadt Ratingen (Terminvergabe des Bürgerbüros - Serviceportal Stadt Ratingen) online vereinbart werden bzw. telefonisch unter der Servicenummer 02102/550-3222.

 

Beschreibung

Ab Mai nur noch digitale Passfotos für Ausweisdokumente

Ab dem 01.05.2025 dürfen Passfotos für Ausweisdokumente ausschließlich digital erstellt und gesichert online übermittelt werden. Um Manipulationen zu verhindern und die Qualität der Passbilder zu gewährleisten, sind Papierfotos für Ausweisdokumente dann nicht mehr zulässig.
Benötigen Sie ein Foto für Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass? Dann lassen Sie bitte wie gewohnt das Passfoto vorab bei einem Fotostudio oder einem anderen geeigneten Dienstleister anfertigen. Nach Anfertigung des Passfotos erhalten Sie vom Fotografen bzw. Dienstleister einen QR-Code und legen diesen bei der Antragstellung vor. Mit diesem QR-Code kann das Bürgeramt das Foto direkt online gesichert abrufen.

Sofern der Personalausweis an Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden soll, ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig. Bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten. Bei der Beantragung muss ein Elternteil und das Kind mit anwesend sein.

Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre; danach 10 Jahre.

Über Einreisebestimmungen informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Gastlandes oder beim Auswärtigen Amt.  www.auswaertiges-amt.de

  • Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht gem. §1 PAuswG.
    Ein Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
  • Die Nichtbeachtung der Personalausweispflicht wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und je nach Dauer des Verstoßes mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet.

Personalausweis/ vorläufiger Personalausweis

  • NUR MIT TERMIN
  • Geburtsurkunde (nur bei Erstbeantragung), Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass

Am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro können bereits vor der Antragstellung biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen erfasst werden. (Das Foto kostet 6,00€). Das Selbstbedienungsterminal ist für Kleinkinder nicht geeignet. 

 

Personen unter 16. Jahren benötigen zusätzlich

  • Einverständniserklärung beider Elternteile (siehe Downloads)
  • Ausweise beider Eltern
  • Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen mit anwesend sein.

Personalausweis

  • Bis zum 24. Lebensjahr 27,60 €
  • Nach dem 24. Lebensjahr 46,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen