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Personalausweis

Kurzbeschreibung

Terminvergabe des Bürgerbüros

Beschreibung

Sofern der Personalausweis an Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden soll, ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig. Bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten. Bei der Beantragung muss ein Elternteil und das Kind mit anwesend sein.

Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre; danach 10 Jahre.

Über Einreisebestimmungen informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Gastlandes oder beim Auswärtigen Amt.  www.auswaertiges-amt.de

  • Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht gem. §1 PAuswG.
    Ein Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
  • Die Nichtbeachtung der Personalausweispflicht wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und je nach Dauer des Verstoßes mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet.

Personalausweis/ vorläufiger Personalausweis

  • Geburtsurkunde (nur bei Erstbeantragung), Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
  • 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto

Am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro können bereits vor der Antragstellung biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen erfasst werden. Dieser Service ist kostenlos. Das Selbstbedienungsterminal ist für Kleinkinder nicht geeignet. 

Die Bilder werden 30 Stunden gespeichert.

Personen unter 16. Jahren benötigen zusätzlich

  • Einverständniserklärung beider Elternteile (siehe Downloads)
  • Ausweise beider Eltern
  • Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen mit anwesend sein.

Personalausweis

  • Bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €
  • Nach dem 24. Lebensjahr 37,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen