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Vorläufiger Personalausweis

Kurzbeschreibung

Terminvergabe des Bürgerbüros

Beschreibung

Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises

Ein vorläufiger Personalausweis wird ausgestellt, wenn dieser sofort benötigt wird. Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens 3 Monate. 

  • Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht gem. §1 PAuswG.
    Ein Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
  • Die Nichtbeachtung der Personalausweispflicht werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und je nach Dauer des Verstoßes mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet.

Vorläufiger Personalausweis

  • Geburtsurkunde (nur bei Erstbeantragung), Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
  • 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto

Am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro können bereits vor der Antragstellung biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen erfasst werden. Dieser Service ist kostenlos.

Die Bilder werden 30 Stunden gespeichert.

Personen unter 16. Jahren benötigen zusätzlich

  • Einverständniserklärung beider Elternteile (siehe Downloads)
  • Ausweise beider Eltern
  • Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen mit anwesend sein.

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Vorläufiger Personalausweis

  • 10 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen