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Beschreibung
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
Ein vorläufiger Personalausweis wird ausgestellt, wenn dieser sofort benötigt wird. Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens 3 Monate.
- Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht gem. §1 PAuswG.
Ein Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. - Die Nichtbeachtung der Personalausweispflicht werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und je nach Dauer des Verstoßes mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet.
Vorläufiger Personalausweis
- NUR MIT TERMIN
- Geburtsurkunde (nur bei Erstbeantragung), Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
- 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto
Am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro können bereits vor der Antragstellung biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen erfasst werden. Dieser Service ist kostenlos.
Die Bilder werden 30 Stunden gespeichert.
Personen unter 16. Jahren benötigen zusätzlich
- Einverständniserklärung beider Elternteile (siehe Downloads)
- Ausweise beider Eltern
- Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen mit anwesend sein.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.
Vorläufiger Personalausweis
- 10 Euro
Zuständige Einrichtungen
- 33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 40837
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- Telefon:
02102 550-3222 - Fax:
02102 550-9322 - E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3222