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Beschreibung
Ab Mai nur noch digitale Passfotos für Ausweisdokumente
Ab dem 01.05.2025 dürfen Passfotos für Ausweisdokumente ausschließlich digital erstellt und gesichert online übermittelt werden. Um Manipulationen zu verhindern und die Qualität der Passbilder zu gewährleisten, sind Papierfotos für Ausweisdokumente dann nicht mehr zulässig.
Benötigen Sie ein Foto für Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass? Dann lassen Sie bitte wie gewohnt das Passfoto vorab bei einem Fotostudio oder einem anderen geeigneten Dienstleister anfertigen. Nach Anfertigung des Passfotos erhalten Sie vom Fotografen bzw. Dienstleister einen QR-Code und legen diesen bei der Antragstellung vor. Mit diesem QR-Code kann das Bürgeramt das Foto direkt online gesichert abrufen.
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
Ein vorläufiger Personalausweis wird ausgestellt, wenn dieser sofort benötigt wird. Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens 3 Monate.
- Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht gem. §1 PAuswG.
Ein Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. - Die Nichtbeachtung der Personalausweispflicht werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und je nach Dauer des Verstoßes mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet.
Vorläufiger Personalausweis
- NUR MIT TERMIN
- Geburtsurkunde (nur bei Erstbeantragung), Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
- 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto
Am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro können bereits vor der Antragstellung biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen erfasst werden. Dieser Service ist kostenlos. (Ab 01.05.2025 kostest das Foto 6,00€)
Die Bilder werden 30 Stunden gespeichert.
Personen unter 16. Jahren benötigen zusätzlich
- Einverständniserklärung beider Elternteile (siehe Downloads)
- Ausweise beider Eltern
- Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen mit anwesend sein.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.
Vorläufiger Personalausweis
- 10 Euro
Zuständige Einrichtungen
- 33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
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- Telefon:
02102 550-3222 - Fax:
02102 550-9322 - E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3222