Expressreisepass

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Dienstleistungsinformationen

Reisepässe werden auf Antrag deutschen Staatsangehörigen ausgestellt.

Der Antrag muss persönlich gestellt werden

Seit dem 1. November 2005 erhalten Reisepässe aus Sicherheitsgründen einen elektronischen Speicherchip, in dem neben den Passdaten das Gesichtsfeld in digitaler Form abgespeichert wird. Ab 1. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke in dem Chip gespeichert.
Damit die biometrische Gesichtserkennung möglich ist, wurden an die Passfotos andere Anforderungen als bisher gestellt. Bisher waren Fotos im Halbprofil notwendig; nunmehr dürfen nur noch frontal aufgenommene Fotos angenommen werden.
Die Fotografen wurden über die geänderten Anforderungen unterrichtet. Außerdem befindet sich eine Fotomustertafel auf der Internetseite der Bundesdruckerei
(siehe unten: "Weiterführende Links zu dieser Seite")

In Reisepässen für Kinder unter 6 Jahren sind keine Fingerabdrücke erforderlich.

  • Geburtsurkunde (nur bei Erstbeantragung oder Ergänzungen/Änderungen)
  • Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
  • 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto

Am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro können bereits vor der Antragstellung biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen oder Reispässen erfasst werden. Dieser Service ist kostenlos.

Die Bilder werden 30 Stunden gespeichert.

Personen unter 18. Jahren benötigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile. Bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten. 
  • Die Ausweise beider Eltern. 
  • Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen anwesend sein

Expressreisepass

  • 102,00 € (Bei Vollendung des 24. Lebensjahres)
  • 69,50 € (Vor Vollendung des 24. Lebensjahres

ca. 5 Werktage

  • Ab dem 1. November 2007 dürfen keine Kinder mehr in den Reisepass der Mutter oder des Vaters eingetragen werden. Eintragungen vor dem 1. November 2007 führen nicht zur Ungültigkeit der Reisepässe.
    Über Einreisebestimmungen informieren Sie sich rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Gastlandes und / oder beim Auswärtigen Amt.
  •  www.auswaertiges-amt.de.

Bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre, darunter 6 Jahre.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen