Beschreibung
NUR MIT TERMIN!
Nebenwohnsitz
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Wegzug ins Ausland
- Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung erforderlich.
- Wohnungsgeberbestätigung; bei Eigentum ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
- Personalausweis und/oder Reisepass sowie Kinderreisepass/Geburtsurkunde (ggf. Familienstammbuch)
- Bei Ausländern der Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel
- Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.
- Diese kann frühstens eine Woche vor Auszug vorgenommen werden.
Sollten Sie verhindert sein, die Abmeldung persönlich vorzunehmen, dann können Sie gerne eine andere Person bevollmächtigen. Die Unterlagen (wie oben bereits genannt) sind weiterhin mitzubringen. Eheleute müssen sich nicht gegenseitig bevollmächtigen.
- Gebührenfrei
Zuständige Einrichtungen
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33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
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- Telefon:
02102 550-3222 - Fax:
02102 550-9322 - E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3222