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Wohnsitz-Abmeldung

Kurzbeschreibung

Terminvergabe des Bürgerbüros

Beschreibung

NUR MIT TERMIN!

Nebenwohnsitz

  • Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Wegzug ins Ausland

  • Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung erforderlich.
  • Wohnungsgeberbestätigung; bei Eigentum ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
  • Personalausweis und/oder Reisepass sowie Kinderreisepass/Geburtsurkunde (ggf. Familienstammbuch)
  • Bei Ausländern der Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel
  • Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.
  • Diese kann frühstens eine Woche vor Auszug vorgenommen werden.

Sollten Sie verhindert sein, die Abmeldung persönlich vorzunehmen, dann können Sie gerne eine andere Person bevollmächtigen. Die Unterlagen (wie oben bereits genannt) sind weiterhin mitzubringen. Eheleute müssen sich nicht gegenseitig bevollmächtigen.

  • Gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen