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Beschreibung
Nebenwohnsitz
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Wegzug ins Ausland
- Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.11.2015 das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten ist. Weitere Informationen
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Ihre personenbezogenen Daten werden diesseits unter Beachtung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und der Datenschutzregelungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen verarbeitet. Die Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten im Einzelnen können Sie im Internet auf der Webseite der Stadt Ratingen nachlesen.
Informationsschreiben (PDF-Datei)
Sollten Sie Informationen in Schriftform benötigen, erhalten Sie diese bei der zuständigen Stelle der Stadt Ratingen bei der Sie den Kontakt aufgenommen oder einen Antrag gestellt haben.
- Wohnungsgeberbestätigung; bei Eigentum ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
- Personalausweis und/oder Reisepass sowie Kinderreisepass/Geburtsurkunde (ggf. Familienstammbuch)
- Bei Ausländern der Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel
- Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.
- Diese kann frühstens eine Woche vor Auszug vorgenommen werden.
Sollten Sie verhindert sein, die Abmeldung persönlich vorzunehmen, dann können Sie gerne eine andere Person bevollmächtigen. Die Unterlagen (wie oben bereits genannt) sind weiterhin mitzubringen. Eheleute müssen sich nicht gegenseitig bevollmächtigen.
- Gebührenfrei
Zuständige Einrichtungen
- 33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 40837
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- Telefon:
02102 550-3222 - Fax:
02102 550-9322 - E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3222