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Beschreibung
Wohnungsanmeldung
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Ratingen ziehen.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.11.2015 das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten ist. Weitere Informationen
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Ihre personenbezogenen Daten werden diesseits unter Beachtung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und der Datenschutzregelungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen verarbeitet. Die Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten im Einzelnen können Sie im Internet auf der Webseite der Stadt Ratingen nachlesen.
Informationsschreiben (PDF-Datei)
Sollten Sie Informationen in Schriftform benötigen, erhalten Sie diese bei der zuständigen Stelle der Stadt Ratingen bei der Sie den Kontakt aufgenommen oder einen Antrag gestellt haben.
- NUR MIT TERMIN
- Wohnungsgeberbestätigung; bei Eigentum ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
- Personalausweis und/oder Reisepass sowie Kinderreisepass/Geburtsurkunde (ggf. Familienstammbuch)
- Bei Ausländern der Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel
Besonderheiten bei Kindern unter 16:
Bei der Anmeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Wenn durch die Anmeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.
Sollten Sie verhindert sein, die Anmeldung persönlich vorzunehmen, dann können Sie gerne eine andere Person bevollmächtigen. Die Unterlagen (wie oben bereits genannt) sind weiterhin mitzubringen. Eheleute müssen sich nicht gegenseitig bevollmächtigen.
Ausnahme:
Bei Zuzug aus dem Ausland müssen alle Personen persönlich im Bürgerbüro zur Anmeldung vorstellig werden,
außerdem sollten übersetzte oder interanationale Urkunden, zwecks Familienverband, vorgelegt werden.
Bitte denken Sie auch daran, die Adressänderung in allen weiteren Dokumenten (z.B. Kfz-Schein ) vornehmen zu lassen, da kein automatischer Abgleich der Daten erfolgt. Sowie Ihre Bank, das Telefonunternehmen, der Rundfunkbeitrag, das Energieversorgungsunternehmen zu unterrichten und evtl. einen Nachsendeantrag bei der Post zu veranlassen.
- Gebührenfrei
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Zuständige Einrichtungen
- 33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 40837
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- Telefon:
02102 550-3222 - Fax:
02102 550-9322 - E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3222