Vorläufiger Reisepass

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Dienstleistungsinformationen

Vorläufiger Reisepass

Terminvergabe des Bürgerbüros

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Minderjährige benötigen das Einverständnis beider Elternteile. Bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten. Bei der Beantragung muss ein Elternteil anwesend sein.

Über Einreisebestimmungen informieren Sie sich rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Gastlandes und / oder beim Auswärtigen Amt.

Grundsätzlich muss ein E-Pass durch die Bundesdruckerei ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur ausgestellt, wenn glaubhaft gemacht wird (z.B. Buchungsbestätigung), dass dieser sofort benötigt wird und kein Expresspass mehr ausgestellt werden kann.
Die Gültigkeit beträgt höchstens 1 Jahr.

  • Geburtsurkunde (nur bei Erstbeantragung oder Ergänzungen/Änderungen)
  • Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
  • 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto

Am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro können bereits vor der Antragstellung biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen erfasst werden. Dieser Service ist kostenlos.

Die Bilder werden 30 Stunden gespeichert.

Personen unter 18. Jahren benötigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile. Bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten. 
  • Die Ausweise beider Eltern. 
  • Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen anwesend sein

26,00 €

  • Wird sofort ausgestellt

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen