Beschreibung
NUR MIT TERMIN!
Wer innerhalb einer Gemeinde eine andere Wohnung bezieht, hat sich persönlich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro umzumelden.
- NUR MIT TERMIN
- Wohnungsgeberbestätigung; bei Eigentum ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
- Personalausweis und/oder Reisepass sowie Kinderreisepass/Geburtsurkunde (ggf. Familienstammbuch)
- Bei Ausländern der Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel
Besonderheiten bei Kindern unter 16:
Bei der Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Wenn durch die Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.
Sollten Sie verhindert sein, die Anmeldung persönlich vorzunehmen, dann können Sie gerne eine andere Person bevollmächtigen. Die Unterlagen (wie oben bereits genannt) sind weiterhin mitzubringen. Eheleute müssen sich nicht gegenseitig bevollmächtigen.
Bitte denken Sie auch daran, die Adressänderung in allen weiteren Dokumenten (z.B. Kfz-Schein ) vornehmen zu lassen, da kein automatischer Abgleich der Daten erfolgt. Sowie Ihre Bank, das Telefonunternehmen, der Rundfunkbeitrag, das Energieversorgungsunternehmen zu unterrichten und evtl. einen Nachsendeantrag bei der Post zu veranlassen.
- Gebührenfrei
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Zuständige Einrichtungen
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33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
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- Telefon:
02102 550-3222 - Fax:
02102 550-9322 - E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3222