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Erklärung der gemeinsamen Sorge

Beschreibung

Die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist ein rechtlicher Akt, durch den nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame Verantwortung für ihr Kind übernehmen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet hierfür eine kostenfreie und rechtsverbindliche Beurkundung an.

Neben der Beratung und Information über die rechtlichen Folgen und Voraussetzungen der gemeinsamen Sorge kann die öffentliche Beurkundung der gemeinsamen Sorge durch beide Elternteile beim Amt für Kinder, Jugend und Familie erfolgen. Die gemeinsame Sorge kann bereits vor Geburt des Kindes erklärt werden.

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