Erklärung der gemeinsamen Sorge
Beschreibung
Die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist ein rechtlicher Akt, durch den nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame Verantwortung für ihr Kind übernehmen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet hierfür eine kostenfreie und rechtsverbindliche Beurkundung an.
Neben der Beratung und Information über die rechtlichen Folgen und Voraussetzungen der gemeinsamen Sorge kann die öffentliche Beurkundung der gemeinsamen Sorge durch beide Elternteile beim Amt für Kinder, Jugend und Familie erfolgen. Die gemeinsame Sorge kann bereits vor Geburt des Kindes erklärt werden.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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51.11 - Sachgebiet Wirtschaftliche Erziehungshilfe und Vormundschaften
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- Minoritenstraße 3
- 40878 Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Möller
Buchstaben: A-G, W-Z- Telefon:
- 02102 550-5111
- E-Mail:
- beistandschaften@ratingen.de
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Herr Gertler
Buchstaben: H-Q- Telefon:
- 02102 550-5112
- E-Mail:
- beistandschaften@ratingen.de
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Frau Bojeck-Priss
Buchstaben: R-V- Telefon:
- 02102 550-5113
- E-Mail:
- beistandschaften@ratingen.de