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Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen

Beschreibung

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie unterstützt bei der rechtlichen Absicherung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber unterhaltspflichtigen Personen. Eine Maßnahme ist die freiwillige Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen durch öffentliche Beurkundung, sie schafft einen vollstreckbaren Titel und erleichtert die Durchsetzung im Bedarfsfall.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen