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Straßenanliegerbescheinigung
Beschreibung
Durch eine Straßenanliegerbescheinigung wird mitgeteilt, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer Straßenanliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Banken, Bausparkassen oder Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien manchmal dazu auf, diese Bescheinigung vorzulegen.
Vollmacht der Grundstückseigentümer*in wenn es sich nicht um Ihr Eigentum handelt.
ca. 1 Woche
Es ist erforderlich, dass Sie das betroffene Grundstück unter Angabe der Anschrift, der Gemarkung, des Flurs und des Flurstücks konkret benennen. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Adressdaten für die Zustellung der Bescheinigung mit.
Wenn Sie eine Straßenanliegerbescheinigung für ein Grundstück beantragen, welches sich nicht in Ihrem Eigentum befindet, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht der Eigentümer*in.
Gebührenfestsetzung
Nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ratingen (ORS-NR. 210) in der Fassung der III. Änderung vom 27.12.2022, Tarif-Nr. 3 (Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 32 / 2022 vom 29.12.2022, Seite 290) beträgt die von Ihnen zu zahlende Gebühr 29,00 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 66.40 - Abteilung Bauverwaltung
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- Stadionring 17
- 40878 Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-6643
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Herr Kapusta
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02102 550-6640