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Änderung Geschlechtseintrag und Vornamen

Kurzbeschreibung

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) tritt am 01.11.2024 in Kraft.

Dies ermöglicht es, die Änderung des Geschlechtseintrages zu erklären in

  • männlich
  • weiblich
  • divers
  • ohne Geschlecht

Hierzu ist zunächst die Anmeldung der Erklärung erforderlich. Diese ist ab 01.08.2024 mit dem hier vorhandenen Formular möglich.

Bitte übersenden Sie das Formular "Anmeldung der Erklärung nach SBGG" unterschrieben mit Anlagen auf dem Postweg oder als Scan per E-Mail an standesamt@ratingen.de.

Frühestens drei Monate bis maximal sechs Monate nach Eingang der Anmeldung beim Standesamt kann dann die Abgabe der eigentlichen Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages erfolgen. Gleichzeitig muss die Erklärung dazu abgegeben werden, welche(r) Vorname(n) küftig geführt werden soll(en) bzw. ob der / die bisherige(n) Vornamen beibehalten werden soll(en).

Die Erklärung muss persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.

 

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen