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Europawahl 2024

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl zum Europäischen Parlament teilzunehmen.

Beantragung Online-Wahlschein: Online-Formular

Das Wahlamt ist in den folgenden Zeiten für Sie erreichbar:

  • Montag bis Dienstag 08.00 – 16.00 Uhr
  • Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
  • Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
  • Samstag 10.00 - 13.00 Uhr
  • Letzte Möglichkeit am 07.06.2024 von 08.00 - 18.00 Uhr

Wahlberechtigung

 Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
•    das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
•    mindestens seit dem 9. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
•    nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag
•    das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
•    mindestens seit dem 9. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
•    weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Besondere Regelungen gelten für Personen ohne festen Wohnsitz, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Rückkehrer*innen aus dem Ausland und im Ausland lebende Deutsche (siehe unten).

 

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Ratingerinnen und Ratingern automatisch in der Zeit vom 29. April bis spätestens 19. Mai zugestellt, wenn sie wahlberechtigt sind und im Ratinger Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, dann melden Sie sich bitte umgehend – gerne telefonisch (Hotline: 02102-550-3240) beim Wahlamt.
In der Wahlbenachrichtigung finden Sie unter anderem die Anschrift Ihres Wahlraums, in dem Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können. Eine Stimmabgabe ist am Wahlsonntag nicht im Wahlamt!

 

Deutsche im Ausland


Im Ausland lebende Deutsche werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 
Hinweise über das Wahlrecht erhalten Sie auf den Informationsseiten der Bundeswahlleiterin.

 

Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis

Sind Sie wahlberechtigt und irrtümlich nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden, so können Sie in der Zeit vom 20. bis 24. Mai 2024 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt Ratingen einen auf Eintragung gerichteten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben. Die erforderlichen Beweismittel sind im Zweifel beizubringen.
(Bitte beachten Sie, dass am Pfingstmontag, den 20. Mai, das Wahlamt nicht geöffnet ist und daher eine persönliche Vorsprache und Einsichtnahme nicht möglich sind.)

 

Briefwahl

Wer am 9. Juni 2024 nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben. 
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen
Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, um Ihre Wahl in den eigenen vier Wänden durchzuführen oder in einem beliebigen Wahlraum in Ratingen, können Sie unser Online-Formular nutzen, welches Ihnen voraussichtlich ab dem 29. April bis zum 3. Juni zur Verfügung steht. Hierfür benötigen Sie keine Wahlbenachrichtigung. 
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, E-Mail (buergerbuero@ratingen.de), Fax oder Brief) zusenden. 
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich

Der persönlich zu stellende Antrag muss den vollständigen Vor- und Zunamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Ratingen und das Geburtsdatum enthalten. Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung dazu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.

Wahlscheine können bis zum 7. Juni, 18 Uhr, beantragt werden. 
Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten, auf die das Wahlamt keinen Einfluss hat. 
Eine Zustellung bis zum nächsten Tag ist nicht sichergestellt! 

Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzwahlscheins, wenn bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde – insbesondere, wenn sich dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit noch auf dem Postweg befindet. Hierbei wird von einer Postlaufzeit von mindestens 3 Tagen nach Einlieferung ausgegangen. 

Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht – an den von Ihnen angegebenen Zustellungsort – zugestellt werden, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 8. Juni, 12 Uhr, nach einer Erklärung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. 
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung. Falls bereits ein Wahlschein für Sie ausgestellt wurde, ist die Wahl nur noch mit diesem Wahlschein möglich. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. 
Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. 

Den roten Wahlbrief mit der abgegebenen Stimme senden Sie bitte rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift. Der Wahlbrief muss bis 18 Uhr am Wahlsonntag dort eingegangen sein. 
Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht im Wahlraum abgegeben/ entgegengenommen werden! Nutzen Sie an diesem Tag bis spätestens 18 Uhr bitte den Rathausbriefkasten des Wahlamtes auf der Minoritenstraße 2-6 in Ratingen. 

Fall plötzlicher Erkrankung und anderer Ausnahmen

In Fällen plötzlicher Erkrankung und in Ausnahmefällen hinsichtlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragener Personen (zum Beispiel Einbürgerung, Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren) können Wahlscheine noch bis zum 9. Juni, 15 Uhr beantragt werden. Das Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines muss in diesen Fällen nachgewiesen werden! 
In Fällen plötzlicher Erkrankung sind daher eine ärztliche Bescheinigung sowie gegebenenfalls eine Bevollmächtigung zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen für die beziehungsweise den Wahlberechtigten erforderlich. 
Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist unzulässig. 

Bitte stimmen Sie sich unbedingt vor einer persönlichen Vorsprache im Wahlamt am Wahlsonntag mit uns ab (Hotline: 02102 - 550-3240). 

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen