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Abfallbehälter - Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung

Onlineservice

Kurzbeschreibung

Die Antragstellung kann nur von der Grundstückseigentümerin /dem Grundstückseigentümer oder einer von ihr/ihm bevollmächtigten Person bzw. Hausverwaltung schriftlich gestellt werden

Beschreibung

Der Grundstückseigentümer/Die Grundstückseigentümerin hat der Stadt Ratingen den erstmaligen Anfall von Abfällen, die voraussichtliche Menge, die Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen sowie jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle, ihrer Menge oder der auf dem Grunstück gemeldeten Personenzahl bzw. Gewerbebetriebe unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Wechselt der Grundstückseigentümer/ die Grundstückseigentümerin, so sind sowohl der/die bisherige als auch der neue Eigentümer/die neue Eigentümerin verpflichtet, die Stadt Ratingen unverzüglich zu beachrichtigen.

Satzung über die Kreislauswirtschaft der Stadt Ratingen (Abfallentsorgungssatzung)

Die Abfallbehälter sind zu den Entleerungsterminen so am Straßenrand bereitzustellen, dass die Entleerung ohne Schwierigkeiten und ohne Zeitverlust möglich ist. Die Abfallsammelfahrzeuge müssen die Abfallbehälter ohne eine Rückwärtsfahrt anfahren können.

für die Straßen A bis E = Herr Erfurth

für die Straßen F bis J = Herr Hobold

für die Straßen K bis Z = Frau Brochhausen

Abfallbehälter für Veranstaltungen = Herr Erfurth

Sperrgutverwaltung = Herr Hobold