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Spendenbescheinigung

Beschreibung

Nach § 10b Einkommensteuergesetz bzw. § 9 Körperschaftsteuergesetz können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden. Wenn Sie eine solche Spende an die Stadt Ratingen geleistet haben, kann Ihnen eine Spendenbescheinigung für diesen Steuerabzug ausgestellt werden.

Abgabenordnung

Einkommensteuergesetz

Körperschaftsteuergesetz

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Kostenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen