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Freistellungsbescheinigung Bauabzugssteuer

Beschreibung

Unternehmerinnen und Unternehmer, die Bauleistungen für andere Unternehmerinnen oder Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts erbringen, müssen mit der Einbehaltung einer Bauabzugsteuer durch das auftraggebende Unternehmen rechnen. Das auftraggebende Unternehmen muss grundsätzlich 15 Prozent der Rechnungssumme einbehalten und an das Finanzamt abführen, sofern ihnen keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird. Ausführliche Informationen zur Bauabzugsteuer finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern und dem dort hinterlegten Merkblatt.

Hier können Bauunternehmer, die für die Stadt Ratingen tätig werden Ihre Freistellungsbescheinigungen einreichen.

Abgabenordnung

Einkommensteuergesetz

Freistellungsbescheinigung

1-3 Werktage

Kostenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen