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Vollstreckung

Beschreibung

allgemeines Vollstreckungsverfahren

Aufgabe der Vollstreckung ist die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Stadt Ratingen bedient sich zur Beitreibung von offenen Forderungen der Vollziehungsbeamten, die im Vollstreckungsaußendienst tätig sind, und der Mitarbeiter-/innen im Vollstreckungsinnendienst.

 

Insolvenz

Als Insolvenz bezeichnet man eine Situation, in der ein Abgabenpflichtiger am Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen. Um einen Wettlauf der Gläubiger auf das restliche Vermögen des Schuldners zu vermeiden, stellt das Insolvenzrecht einen Verfahrensrahmen für die gemeinschaftliche Durchsetzung der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen zur Verfügung. Handelt es sich beim Schuldner um eine natürliche Person, erhält diese die Gelegenheit zu einer Entschuldung und damit zu einem wirtschaftlichen Neustart.

Dafür unterscheidet das Insolvenzrecht zwischen dem Verbraucherinsolvenzverfahren und dem Regelinsolvenzverfahren.

Während das Regelinsolvenzverfahren grundsätzlich für Unternehmen und im Allgemeinen für Gewerbetreibende bestimmt ist, ist das Verbraucherinsolvenzverfahren für natürliche Personen und damit für Schuldner(innen) gedacht, die nicht Gewerbetreibende sind, einfacher ausgedrückt, für alle anderen Verbindlichkeiten außer den Betriebssteuerschulden.

 

Zwangsversteigerung

Einem Zwangsversteigerungsantrag sind meist langwierige Bemühungen seitens des Gläubigers und eventuell auch des Schuldners vorangegangen, diese Zwangsmaßnahme zu verhindern. Der Grund hierfür liegt im komplizierten und für Außenstehende und Betroffene nur bedingt kalkulierbaren Verlauf sowie der langwierigen Dauer eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Grundsätzlich gilt, dass eine Immobilie nach den Regeln der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen versteigert werden kann, die sog. Immobiliarvollstreckung. Ziel des Zwangsversteigerungsverfahrens aus Sicht des Gläubigers ist es, ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht (z.B. Erbbaurecht) oder ein Wohnungs-(Teil)Eigentum im Wege der Versteigerung zu veräußern, um die Abgabenverbindlichkeiten zu tilgen. Der Verfahrensablauf ist im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt.

 

Grundsätzlich gilt für beide Verfahren die Voraussetzung einer nicht erfolgreichen Vollstreckung in das bewegliche Vermögen sowie von Forderungen und Rechten.   

Weitere zielführende Informationen stellen die Schuldnerberatungsstellen der jeweiligen Gemeinden sowie Rechtsanwälte und Steuerberater zur Verfügung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen