Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung
Beschreibung
Die Mutterschaftsanerkennung ist ein rechtlicher Vorgang zur Feststellung der rechtlichen Mutter eines Kindes- insbesondere in Fällen, in denen die Geburt nicht durch eine medizinische Einrichtung dokumentiert wurde oder Zweifel an der rechtlichen Zuordnung bestehen. In der Regel gilt die Frau, die das Kind geboren hat, automatisch als Mutter. Eine formelle Klärung kann jedoch in bestimmten Ausnahmefällen erforderlich sein.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie berät in solchen Fällen, ob eine Mutterschaftsanerkennung notwendig ist und welche rechtlichen Schritte erforderlich sind. Zudem kann im Amt für Kinder, Jugend und Familie eine öffentliche Beurkundung der Mutterschaft durch die Mutter erfolgen und Unterstützung bei der Beschaffung und Vorlage notwendiger Nachweise eingeholt werden.
§§ 44 und 27 Abs.2 Personenstandsgesetz
Amt für Kinder, Jugend und Familie
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Zuständige Einrichtungen
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51.10 - Abteilung Verwaltung Jugendhilfe, Vormundschaften und Pflegschaften
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- Minoritenstraße 3
- 40878 Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Möller
Buchstaben: A-G, W-Z- Telefon:
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- beistandschaften@ratingen.de
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Herr Gertler
Buchstaben: H-Q- Telefon:
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- E-Mail:
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Frau Bojeck-Priss
Buchstaben: R-V- Telefon:
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