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Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Beschreibung

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie unterstützt Elternteile, Kinder und junge Volljährige bei der Durchsetzung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen gegenüber unterhaltspflichtigen Personen. Ziel ist es, die finanzielle Versorgung sicherzustellen und bestehende Ansprüche rechtlich abzusichern.

Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen umfasst die Beratung und Information, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht. Auf Wunsch übernimmt das Amt für Kinder, Jugend und Familie auch durch mit der so genannten Beistandschaft die rechtliche Vertretung des Kindes zur Geltendmachung von Unterhalt.

Ziel ist es, durch Unterstützung der Unterhaltsberechtigten eine außergerichtliche Einigung und freiwillige Titulierung zu erreichen. Wird eine gerichtliche Durchsetzung notwendig, erfolgt die Einleitung von Verfahren zur Festsetzung oder Vollstreckung des Unterhalts.

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