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Blindengeld Sehbehinderte

Kurzbeschreibung

Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)

Beschreibung

Der Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) ist beim Landschaftsverband Rheinland zu stellen.

Unterlagen

Das Antragsformular wird im Sozialamt oder als Download unter folgendem Link zur Verfügung gestellt.

Hier geht es zum Download auf der Internetseite des LVR Rheinland.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen