Niederschlagswassergebühren
Beschreibung
Ausgangsbasis bei der Niederschlagswassergebühr ist die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die Abwasseranlage gelangen kann. Berechnungseinheit für die Niederschlagswassergebühr ist die reduzierte angeschlossene Grundfläche in Quadratmeter. Diese ergibt sich aus der angeschlossenen bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, vermindert mit bestimmten Abflussbeiwerten entsprechend der Befestigungsart. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, der Stadt auf Anforderung die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Fläche mitzuteilen. Wird die Größe der bebauten und/oder befestigten Fläche verändert, so hat der Gebührenpflichtige dies der Stadt innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.
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Zuständige Einrichtungen
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20.22 - Sachgebiet Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Vergnügungssteuer
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
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- E-Mail:
steuer@ratingen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Tischler
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 02102 550-2025
- E-Mail:
- steuer@ratingen.de
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Herr Schöne
Grundbesitzabgaben und Hundesteuer: A-Gh- Telefon:
- 02102 550-2030
- E-Mail:
- steuer@ratingen.de
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Frau Gnyp
Grundbesitzabgaben und Hundesteuer: Gi - Ld- Telefon:
- 02102 550-2031
- E-Mail:
- steuer@ratingen.de
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Frau Reinke
Grundbesitzabgaben und Hundesteuer: Le - R- Telefon:
- 02102 550-2028
- E-Mail:
- steuer@ratingen.de
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Frau Hebel-Popiel
Grundbesitzabgaben und Hundesteuer: S - Th- Telefon:
- 02102 550-2029
- E-Mail:
- steuer@ratingen.de
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Frau Wagner
Grundbesitzabgaben und Hundesteuer: Ti - Z, Vergnügungssteuer A - Z- Telefon:
- 02102 550-2026