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Niederschlagswassergebühren
Beschreibung
Ausgangsbasis bei der Niederschlagswassergebühr ist die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die Abwasseranlage gelangen kann. Berechnungseinheit für die Niederschlagswassergebühr ist die reduzierte angeschlossene Grundfläche in Quadratmeter. Diese ergibt sich aus der angeschlossenen bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, vermindert mit bestimmten Abflussbeiwerten entsprechend der Befestigungsart. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, der Stadt auf Anforderung die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Fläche mitzuteilen. Wird die Größe der bebauten und/oder befestigten Fläche verändert, so hat der Gebührenpflichtige dies der Stadt innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.
Abgabenordnung
Kommunalabgabengesetz NRW
Satzung der Stadt Ratingen über die Gebühren für die Inanspruchnahme der Entwässerungsanlage und die Erhebung der Abwasserabgabe
Satzung der Stadt Ratingen über die Gebührensätze für die Straßenreinigung, Kanalbenutzung und Abfallentsorgung
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Zuständige Einrichtungen
- 20.22 - Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Hundesteuer
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 40837
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- E-Mail:
steuer@ratingen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Flitta
Buchstabe D-Ka- Telefon:
- 02102 550-2030
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Frau Reinke
Buchstabe C, Kb-Pe- Telefon:
- 02102 550-2028
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Frau Hebel-Popiel
Buchstabe Pf-U- Telefon:
- 02102 550-2029
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Frau Wagner
Buchstabe A-B, V-Z, Wohnungseigentümergemeinschaften- Telefon:
- 02102 550-2026