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Beschreibung
Untersuchungsberechtigungsschein - Jugendarbeitsschutzgesetz
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Sie haben folgende Möglichkeiten, den Untersuchungsberechtigungsschein zu beantragen:
- im Onlineverfahren bequem und sofort verfügbar von zu Hause aus
Link: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen
Durch Ausdruck zu Hause entfällt die persönliche Vorsprache. Sie benötigen einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion.
Bitte beachten Sie, dass für den Ausdruck zu Hause ein PDF-Anzeigeprogramm wie z.B. der Adobe Acrobat Reader DC erforderlich ist.
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie hier:
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA-INFO/Index.html
- mit einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich
§§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Personalausweis oder Reisepass
- Persönlich, im Bürgerbüro: Sofort
- Kostenfrei
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
-
- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 40837
-
- Telefon:
02102 550-3222 - Fax:
02102 550-9322 - E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3222