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Befreiung von der Gurt- und Anschnallpflicht/Helmbefreiung
Kurzbeschreibung
Terminvergabe des Bürgerbüros
Beschreibung
- Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt.
- Helmbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Helmbefreiung befürwortet.
Bei gesundheitlichen Gründen muss ein ärztliches Attest (s. Antrag auf Befreiung) vorgelegt werden.
Zuständige Einrichtungen
- 33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 40837
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- Telefon:
02102 550-3222 - Fax:
02102 550-9322 - E-Mail:
buergerbuero@ratingen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3222