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51.21 - Sachgebiet Bezirksdienst und Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung
Beschreibung
Bezirkssozialdienst
Im Bezirkssozialdienst (BSD) sind Sozialarbeiter und Sozialpädagogen tätig, die Familien, Eltern, Jugendliche und Kinder beraten und geeignete Hilfsangebote vermitteln.
Konkret kann dies bedeuten:
- Beratung in Fragen der Erziehung
- Beratung bei familiären Konflikten, Problemen und Krisen
- Hilfestellungen in Überforderungssituationen
- Vermittlung individuell abgestimmter ambulanter und teilstationärer Hilfen zur Erziehung
- Beratung bei Trennungskonflikten, bei Sorgerechts- und Umgangsfragen
- Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren zum Sorgerecht oder zum Umgangsrecht
- Aufgabenbereich Kinderschutz: Sind Kinder/Jugendliche einer Gefährdung ihres Wohls (z.B. durch Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellen Missbrauch) ausgesetzt, leitet der BSD Maßnahmen zum Schutz ein
Das Beratungs- und Leistungsangebot soll dazu beigetragen, für Kinder, Jugendliche und Familien positive Lebensbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen oder zu erhalten. Wir unterstützen Sie dabei, Lösungen zu finden. Gemeinsam entwickeln wir ein Hilfsangebot.
Wir sind vernetzt mit zahlreichen Institutionen, Beratungsstellen und Anbietern, was die Möglichkeit bietet, dem individuellen Hilfebedarf gerecht zu werden.
Die Beratungsangebote sind für Sie kostenlos und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Wichtige Info für Kinder und Jugendliche:
Kinder und Jugendliche haben einen eigenen Beratungsanspruch.
Wenn es in Deiner Familie Stress gibt, wenn Du in einer Not- oder Konfliktsituation steckst, hast Du das Recht auf Beratung, auch ohne Deine Eltern.
Pflegekinderdienst
Wenn Eltern ihren Aufgaben und Pflichten nicht ausreichend nachkommen können, haben Kinder oft keine Möglichkeit in ihrem familiären Umfeld verbleiben zu können. Diese Kinder haben ein Recht darauf, in sicheren Lebensräumen und tragfähigen Beziehungen zu leben.
Die Vollzeitpflege: befristet oder dauerhaft
Wenn Familien Kinder bzw. Jugendliche mittelfristig oder dauerhaft bei sich aufnehmen, wird dies Vollzeitpflege genannt. Wie lange ein junger Mensch in seiner Pflegefamilie bleibt, hängt davon ab, ob und wann er in sein Elternhaus zurückkehren kann. Der Zeitraum, in dem die Kinder oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie versorgt werden, soll - so weit dies möglich ist - dazu genutzt werden, die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie nachhaltig zu verbessern. Der Pflegekinderdienst arbeitet sowohl mit den Pflegeeltern als auch mit der Herkunftsfamilie eng zusammen.
Die Kurzzeitpflege: auf überschaubare Dauer
Es kommt vor, dass Eltern ihre Kinder in Notsituationen für einen bestimmten Zeitraum nicht selbst betreuen können und für eine überschaubare Dauer eine Pflegefamilie suchen. Hier ist die Rückführung in die Herkunftsfamilie grundsätzlich vorgesehen, daher sollte der Kontakt des Kindes oder Jugendlichen zu seinem sozialen Umfeld möglichst erhalten bleiben und eine Pflegefamilie in der Nähe des Elternhauses gefunden werden.
Die Bereitschaftspflege: kurz und intensiv
Wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen in der Familie gefährdet ist, ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie dazu verpflichtet, den jungen Menschen aus dieser Situation in Obhut zu nehmen.
Während das Amt für Kinder, Jugend und Familie schnellstmöglich die Umstände klärt und bestmögliche Lösungen und Perspektiven für alle Beteiligten sucht, ist das Kind für einen zeitlich begrenzten Zeitraum in einer sogenannten Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. Hier erhält es in seiner Notlage einen sicheren familiären Rahmen, Rückhalt und Schutz.
Bereitschaftspflegeeltern müssen in der Lage sein, sich ohne lange Vorbereitung auf ein unbekanntes Kind einzulassen. Zu ihren Aufgaben gehört es, das Kind zu versorgen, sein Verhalten zu beobachten und einzuschätzen, mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und ggf. medizinischen oder therapeutischen Fachstellen zusammenzuarbeiten. Außerdem müssen sie das Kind begleiten, wenn es entweder in die eigene Familie zurückkehrt oder in eine Pflegefamilie kommt.
Der Pflegekinderdienst bereitet Sie vor und unterstützt Sie in Ihrer Aufgabe als Pflegeeltern
Wir lernen Sie kennen. Wir reflektieren mit Ihnen Ihre Fähigkeiten, Möglichkeiten und Motivationen. Wir qualifizieren Sie durch ein Vorbereitungsseminar. Wir bieten Fortbildungen an und begleiten Sie professionell während des gesamten Pflegeverhältnisses. Wir vergüten Ihre Arbeit.
Können Sie sich vorstellen, Pflegeeltern zu werden? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir informieren Sie gern ausführlich.
Anschrift
- 51.21 - Sachgebiet Bezirksdienst und Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung
- Minoritenstraße 3
- Minoritenstraße 3
- 40878 Ratingen
Kontakt
-
Telefon: 02102 550-5120
Wir bitten um Terminvereinbarung