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51.12 - Sachgebiet Verwaltung städt. Kinder- und Jugendeinrichtungen, Elternbeiträge, IT-Angelegenheiten

Beschreibung

Elternbeiträge

Ab dem 01.08.2020 ist gemäß des Kinderbildungsgesetzes die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung, beitragsfrei (vgl. § 50 Abs. 1 KiBiz n.F.). Diese Beitragsfreiheit gilt dann auch für deren Geschwisterkinder.

Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 die Beitragsfreistellung für Ratinger Kinder des vorletzten Kindergartenjahres vor der Einschulung ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 beschlossen. Die Freistellung gilt nicht für gemeindefremde Kinder. Die Beitragsfreistellung gilt auch für deren Geschwisterkinder in Kita oder Kindertagespflege.

Durch die ab 01.08.2020 durch die KiBiz-Revision vom Land vorgegebenen zwei beitragsfreien Kindergartenjahre für Kinder über 3 Jahre, hat der Stadtrat im Dezember 2019 beschlossen, ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 diese landesgesetzlich vorgegebene Beitragsfreistellung auch für Ratinger Kinder um ein Jahr zu erweitern. Die Satzungsänderung wurde vom Stadtrat am 23.06.2020 verabschiedet.

Anschrift

  • 51.12 - Sachgebiet Verwaltung städt. Kinder- und Jugendeinrichtungen, Elternbeiträge, IT-Angelegenheiten
  • Minoritenstraße 3
  • Minoritenstraße 3
  • 40878 Ratingen

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