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Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

Onlineservice

Beschreibung

Wer nach dem Umzug nach Ratingen oder innerhalb der Stadt seinen neuen Wohnsitz anmelden will, kann das persönlich und zukünftig auch ohne Behördengang erledigen. 

Ab sofort bietet die Stadt Ratingen einen Online-Dienst zur digitalen Ummeldung an - als komfortable Alternative, die jederzeit und ortsunabhängig genutzt werden kann, somit auch außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros.

Von zu Hause aus können Bürgerinnen und Bürger mit Smartphone, Tablet oder PC ihre Adressdaten ändern. Sie erhalten dann per Post den Aufkleber für den Personalausweis, welcher an die neue Adresse geschickt wird.

Um die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen zu können, benötigen Sie ein Bund-ID-Konto mit der Login-Funktion eID. Dies bedeutet, dass sie ihren Personalausweis bzw. die eID-Karte für Unionsbürger mit aktivierter online Funktion sowie die dazugehörige PIN zur Anmeldung nutzen müssen. Dies stellt sicher, dass nur Sie und niemand in ihrem Namen online Behördenangelegenheiten wahrnehmen kann. Die Einrichtung des Kontos kann im Vorhinein oder auch zu Beginn des Online-Dienstes erfolgen. 

Sie starten den Online-Dienst unter  https://wohnsitzanmeldung.gov.de/.

Zum einen steht die Dienstleistung ausschließlich deutschen Staatsangehörigen sowie Staatsangehörigen der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR – Norwegen, Liechtenstein und Island) zur Verfügung.

Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland (Ratingen) zuziehen, können diesen Online-Service nicht nutzen.

  • ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN, Personalausweise sowie eID-Karten für Unionsbürger

  • ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle. Eine Übersicht gibt es hier:  https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete oder ein Kartenlesegerät

  • die kostenlose https://www.ausweisapp.bund.de/download für das Smartphone und den PC

  • ein https://id.bund.de/de/registration/eID mit dem Login über die eID
     
  • Bei Zuzug aus einer anderen Stadt die Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Einbürgerungsurkunde)

  • Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie zur Miete wohnen

  • Wohnungsgeberbescheinigung und Eigentumsnachweis, wenn Sie selbst Eigentümer sind und die Eintragung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen