Breitband-Portal
Beschreibung
Die Benutzung von öffentlichen Straßen durch Betreiber digitaler Netze ist öffentlich-rechtlich geregelt. Vor der Verlegung von Telekommunikationsleitungen ist die Zustimmung des zuständigen Wegebaulastträgers erforderlich.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Antrags- und Genehmigungsprozesse wurde in Kooperation der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz das bundesweite Breitband-Portal im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt.
Das Breitband-Portal vereinfacht die Antragsstellung für Kommunen und Telekommunikationsunternehmen und beschleunigt damit den Genehmigungsprozess. Es ermöglicht eine interaktive Zusammenarbeit zwischen Wegebaulastträgern und Telekommunikationsunternehmen und enthält ein Geoinformationssystem mit interaktiver Karte als Benutzeroberfläche.
Weitere Informationen zum Breitband-Portal finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Die Erstellung einer Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz ist gebührenpflichtig. Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 173,00 € an.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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66.20 - Abteilung Straßenunterhaltung
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- Stadionring 17
- 40878 Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-6623
- E-Mail:
- koordinierung@ratingen.de