2025_Integrationswahl
Kurzbeschreibung
Integrationsratswahl 2025
Am Sonntag, dem 14. September 2025 sind die wahlberechtigten Ratinger Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl des Integrationsrates teilzunehmen.
Online-Wahllokalsuche / Wahlscheinantrag
Das Bürgerbüro ist ab dem 11. August in den folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
- Montag und Dienstag 08.00 – 16.00 Uhr
- Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
- Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
- Samstag 10.00 - 13.00 Uhr
- Letzte Möglichkeit der Beantragung von Briefwahl am Freitag, 12.09.2025, von 08.00 - 15.00 Uhr
- Am Samstag, 13.09.2025, ist das Bürgerbüro geschlossen
Am Sonntag, dem 14. September 2025 sind die wahlberechtigten Ratinger Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl des Integrationsrates teilzunehmen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Ratingerinnen und Ratinger, die am Wahltag
- nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben haben.
Darüber hinaus müssen sie am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem 29. August 2025 in Ratingen ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen bzw. Ausländer
- auf die das Aufenthaltsgesetz in der aktuell geltenden Fassung nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
- die Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber sind.
Auch geduldete Ausländerinnen bzw. Ausländer besitzen keinen Aufenthaltstitel nach § 4 Aufenthaltsgesetz, sind grundsätzlich ausreisepflichtig und daher nicht wahlberechtigt.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten automatisch in der Zeit vom 4. bis spätestens 24. August 2025 zugestellt. Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, melden Sie sich bitte umgehend - gerne telefonisch (Hotline: 02102 550 3262 - beim Wahlamt.
In der Wahlbenachrichtigung finden Sie unter anderem die Anschrift Ihres Wahlraums, in dem Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können. Eine Stimmabgabe ist am Wahlsonntag nicht im Wahlamt möglich!
Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis
Sind Sie wahlberechtigt und irrtümlich nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden, so können Sie in der Zeit vom 25. bis 29. August 2025 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt einen auf Eintragung gerichteten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben. Die erforderlichen Beweismittel sind im Zweifel beizubringen.
Briefwahl
Wer am 14. September 2025 nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme im Bürgerbüro abzugeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung dazu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos per E-Mail (wahlamt@ratingen.de), Fax oder Brief) zusenden.
Eine telefonische Antragstellung ist allerdings nicht möglich.
Der persönlich zu stellende Antrag muss den Familiennamen und die Vornamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Ratingen und das Geburtsdatum enthalten.
Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden.
Briefwahlanträge als Sammelantrag in Listenform für mehrere Wahlberechtigte, die nicht einem gemeinsamen Haushalt angehören, und die Angabe einer Sammelanschrift als alternative Versandadresse sind nicht erlaubt.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Das o.g. Online-Formular steht bis Montag, 8. September 2025, 23 Uhr, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten, auf die das Wahlamt Ratingen keinen Einfluss hat.
Eine Zustellung bis zum nächsten Tag ist nicht sichergestellt!
Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzwahlscheins, wenn bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde – insbesondere, wenn sich dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit noch auf dem Postweg befindet. Hierbei wird von einer Postlaufzeit von mindestens 3 Tagen nach Einlieferung ausgegangen.
Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht – an den von Ihnen angegebenen Zustellungsort – zugestellt werden, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 13. September, 12 Uhr, nach einer Erklärung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung. Falls bereits ein Wahlschein für Sie ausgestellt wurde, ist die Wahl nur noch mit diesem Wahlschein möglich. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt.
Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.
Den Wahlbrief senden Sie bitte rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift. Der Wahlbrief muss bis 16 Uhr (Achtung: nicht 18 Uhr!) am Wahlsonntag (14. September 2025) dort eingegangen sein.
Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht im Wahlraum abgegeben/entgegengenommen werden! Nutzen Sie an diesem Tag bis spätestens 16 Uhr bitte den Rathausbriefkasten des Wahlamtes auf der Minoritenstraße 2-6 in Ratingen.
Plötzliche Erkrankung und andere Ausnahmen
In Fällen plötzlicher Erkrankung und in Ausnahmefällen hinsichtlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragener Personen (zum Beispiel wegen Einbürgerung oder der Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren) können Wahlscheine noch bis zum 14. September 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Das Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines muss in diesen Fällen nachgewiesen werden.
In Fällen plötzlicher Erkrankung sind daher eine ärztliche Bescheinigung sowie gegebenenfalls eine Bevollmächtigung zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen für die beziehungsweise den Wahlberechtigten erforderlich.
Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist unzulässig.
Bitte stimmen Sie sich unbedingt vor einer persönlichen Vorsprache im Wahlamt am Wahlsonntag mit uns ab (Hotline: 02102 - 550-3262).
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Team Wahlamt
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
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- Telefon:
02102 550-3262
- Telefon:
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