2025 Kommunalwahl
Kurzbeschreibung
Kommunalwahl 2025
Am Sonntag, 14. September 2025, sind die wahlberechtigten Ratinger Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und des Stadtrates sowie der Landrätin / des Landrates und des Kreistages teilzunehmen.
Online-Wahllokalsuche / Wahlscheinantrag
Das Briefwahlbüro und das Wahlamt sind ab dem 08. August in den folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
- Montag und Dienstag 08.00 – 16.00 Uhr
- Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
- Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
- Samstag 10.00 - 13.00 Uhr
- Letzte Möglichkeit der Beantragung von Briefwahl am Freitag, 12.09.2025, von 08.00 - 15.00 Uhr
- Am Samstag, 13.09.2025, ist das Briefwahlbüro geschlossen
Beschreibung
(Beschreibung)
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Ratingerinnen und Ratinger, die am Wahltag
- Deutsche oder EU-Bürger sind,
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens dem 29. August 2025 ihren Hauptwohnsitz in Ratingen haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb Ratingens haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten automatisch in der Zeit vom 4. bis spätestens 24. August 2025 zugestellt. Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, melden Sie sich bitte umgehend - gerne telefonisch (Hotline 02102 550 3262 - beim Wahlamt).
In der Wahlbenachrichtigung finden Sie unter anderem die Anschrift Ihres Wahlraums, in dem Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können. Eine Stimmabgabe ist am Wahlsonntag nicht im Wahlamt möglich!
Personen ohne festen Wohnsitz
Wahlberechtigte, die weder in Ratingen noch außerhalb für eine Wohnung gemeldet sind, sich aber am 3. August 2025 gewöhnlich in Ratingen aufhalten/aufgehalten haben, können sich in der Zeit vom 4. bis zum 24. August 2025 auf Antrag in das Ratinger Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Der Antrag auf Eintragung ist beim Bürgerbüro schriftlich oder persönlich zu den Öffnungszeiten zu stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift der/des Wahlberechtigten (beispielsweise die Anschrift der Unterkunft, in der sich diejenige/derjenige gewöhnlich aufhält) enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis
Sind Sie wahlberechtigt und irrtümlich nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden, so können Sie in der Zeit vom 25. bis 29. August 2025 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt einen auf Eintragung gerichteten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben. Die erforderlichen Beweismittel sind im Zweifel beizubringen.
Briefwahl
Wer am 14. September 2025 nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme im Briefwahlbüro (Ratssaal) abzugeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung dazu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos per E-Mail (wahlamt@ratingen.de), Fax oder Brief) zusenden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Der persönlich zu stellende Antrag muss den Familiennamen und die Vornamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Ratingen und das Geburtsdatum enthalten.
Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden.
Das Briefwahlbüro ist montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Am Freitag, 12. September, bleibt das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet. Am Samstag, 13. September, ist es geschlossen.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Das o.g. Online-Formular steht bis Montag, 8. September 2025, 23 Uhr, zur Verfügung. Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten, auf die das Wahlamt Ratingen keinen Einfluss hat.
Eine Zustellung bis zum nächsten Tag ist nicht sichergestellt!
Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzwahlscheins, wenn bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde – insbesondere, wenn sich dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit noch auf dem Postweg befindet. Hierbei wird von einer Postlaufzeit von mindestens 3 Tagen nach Einlieferung ausgegangen.
Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht – an den von Ihnen angegebenen Zustellungsort – zugestellt werden, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 13. September, 12 Uhr, nach einer Erklärung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung. Falls bereits ein Wahlschein für Sie ausgestellt wurde, ist die Wahl nur noch mit diesem Wahlschein möglich. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt.
Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.
Den Wahlbrief mit den abgegebenen Stimmen für Bürgermeister, Stadtrat, Kreistag und Landrat senden Sie bitte rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift. Der Wahlbrief muss bis 16 Uhr (Achtung: nicht 18 Uhr!) am Wahlsonntag (14. September 2025) dort eingegangen sein.
Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht im Wahlraum abgegeben/entgegengenommen werden! Nutzen Sie an diesem Tag bis spätestens 16 Uhr bitte den Rathausbriefkasten des Wahlamtes auf der Minoritenstraße 2-6 in Ratingen.
Fall plötzlicher Erkrankung und anderer Ausnahmen
In Fällen plötzlicher Erkrankung und in Ausnahmefällen hinsichtlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragener Personen (zum Beispiel wegen Einbürgerung oder der Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren) können Wahlscheine noch bis zum 14. September 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Das Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines muss in diesen Fällen nachgewiesen werden.
In Fällen plötzlicher Erkrankung sind daher eine ärztliche Bescheinigung sowie gegebenenfalls eine Bevollmächtigung zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen für die beziehungsweise den Wahlberechtigten erforderlich.
Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist unzulässig.
Bitte stimmen Sie sich unbedingt vor einer persönlichen Vorsprache im Wahlamt am Wahlsonntag mit uns ab (Hotline: 02102 - 550-3262).
Weitere Wahlen im September 2025
Integrationsratswahl
Neben der Kommunalwahl findet auch die Integrationsratswahl am 14. September 2025 statt.
BM-Stichwahl
Sollte bei der Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters (BM) keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als 50% der gültigen Stimmen erhalten, findet eine BM-Stichwahl statt.
Gleiches gilt für die Wahl des Landrates / der Landrätin.
Ihre Stimme können Sie dann wie üblich in dem Ihnen zugeteilten Wahlraum am Wahlsonntag (28. September 2025) oder vorab per Brief abgeben. Es handelt sich dabei um denselben Wahlraum wie auch schon bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025.
Sobald die Stimmzettel gedruckt sind, können Briefwahlunterlagen versendet werden. Für eine kurzfristige Teilnahme an der Stichwahl empfiehlt es sich, direkt im Briefwahlbüro oder im Wahllokal zu wählen.
Gerne können Sie zu den Öffnungszeiten auch das Wahlamt aufsuchen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Team Wahlamt
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
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- Telefon:
02102 550-3262
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-3262