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Änderung Geschlechtseintrag und Vornamen

Beschreibung

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrages zu erklären in

  • männlich
  • weiblich
  • divers
  • ohne Geschlecht

In diesem Zusammenhang ist auch die Erklärung zur Änderung des Vornamens bzw. der Vornamen entsprechend dem gewählten Geschlecht möglich.

Vor der Abgabe der Erklärung ist zunächst die Anmeldung der Erklärung erforderlich.

Bitte nutzen Sie hierzu das Online-Formular Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrages (SBGG)

Das Formular zur Anmeldung der Erklärung kann

  • digital eingereicht werden (über die Nutzung der BundID)
  • schriftlich und eigenhändig unterschrieben eingereicht werden (auf dem Postweg oder als Scan per E-Mail)

 

Frühestens drei Monate bis maximal sechs Monate nach Eingang der Anmeldung beim Standesamt kann die Abgabe der eigentlichen Erklärung erfolgen.

Die Erklärung muss persönlich beim Standesamt abgegeben werden, bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.

Zu Ihrer Anfrage bzw. Ihrem Antrag erhalten Sie unsere Rückmeldung per E-Mail so schnell wie möglich.

Bei der Vielzahl von Anfragen und Anträgen kann die Beantwortung einige Zeit dauern.

Wir bitten daher, von Nachfragen innerhalb von 14 Tagen abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages gem. SBGG - 15,00 €

Hierzu erhalten Sie nach Eingang der Anmeldung einen Gebührenbescheid zur Überweisung.

 

Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages gem. SBGG - 30,00 €

Diese Gebühren sind bei Abgabe der Erklärung im Standesamt per EC-Karte zu zahlen.

Zuständige Einrichtungen

  • 33.20 - Abteilung Standesamt
      • Straße: Minoritenstrasse Hausnummer: 2a
      • PLZ: 40878 Ort: Ratingen
      • Postfach 101740
        40837 Ratingen

        Postanschrift:
        Minoritenstr. 2-6
        40878 Ratingen

Zuständige Kontaktpersonen