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Wahlen

Onlineservice

Kurzbeschreibung

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag teilzunehmen.

Beantragung Online-Wahlschein: Online-Formular

Das Wahlamt ist in den folgenden Zeiten für Sie erreichbar:

  • Montag bis Dienstag 08.00 – 16.00 Uhr
  • Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
  • Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
  • Samstag 10.00 - 13.00 Uhr
  • Letzte Möglichkeit am 21.02.2025 von 08.00 - 15.00 Uhr

Beschreibung

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Besondere Regelungen gelten für Personen ohne festen Wohnsitz, Rückkehrer*innen aus dem Ausland und im Ausland lebende Deutsche (siehe unten).

 

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten automatisch in der Zeit vom 17. Januar bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt. Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, melden Sie sich bitte umgehend – gerne telefonisch (Hotline: 02102-550-3262) beim Wahlamt.

In der Wahlbenachrichtigung finden Sie unter anderem die Anschrift Ihres Wahlraums, in dem Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können. Eine Stimmabgabe ist am Wahlsonntag nicht im Wahlamt!

 

Deutsche im Ausland


Im Ausland lebende Deutsche werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.  
Hinweise über das Wahlrecht erhalten Sie auf den Informationsseiten der Bundeswahlleiterin.

 

Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Minoritenstr. 2-6, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 7. Februar 2025, 12 Uhr, im Bürgerbüro schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben. 

 

Briefwahl

Wer am 23. Februar 2025 nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben.
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, können Sie unser Online-Formular nutzen. Hierfür benötigen Sie keine Wahlbenachrichtigung. 
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, E-Mail (buergerbuero@ratingen.de), Fax oder Brief) zusenden. 
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich

Der persönlich zu stellende Antrag muss den vollständigen Vor- und Zunamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Ratingen und das Geburtsdatum enthalten. Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung dazu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.

 

Briefwahlbüro 

Das Briefwahlbüro befindet sich im 1. Obergeschoss im Westflügel des Rathauses (Eingang Ratssaal), Minoritenstraße 2-6. Mobilitätseingeschränkte Personen können den kleinen Seiteneingang daneben nutzen; dort befindet sich ein Aufzug.

Das Briefwahlbüro ist montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Am Freitag, 21. Februar, bleibt das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet. Am Samstag, 22. Februar, ist es geschlossen.

 

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Das o.g. Online-Formular steht bis Dienstag, 18. Februar 2025, 18 Uhr, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten, auf die das Wahlamt Ratingen keinen Einfluss hat.
Eine Zustellung bis zum nächsten Tag ist nicht sichergestellt!

Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzwahlscheins, wenn bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde – insbesondere, wenn sich dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit noch auf dem Postweg befindet. Hierbei wird von einer Postlaufzeit von mindestens 3 Tagen nach Einlieferung ausgegangen. 

Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht – an den von Ihnen angegebenen Zustellungsort – zugestellt werden, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, nach einer Erklärung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. 
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung. Falls bereits ein Wahlschein für Sie ausgestellt wurde, ist die Wahl nur noch mit diesem Wahlschein möglich. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. 
Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.

Den roten Wahlbrief mit der abgegebenen Stimme senden Sie bitte rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift. Der Wahlbrief muss bis 18 Uhr am Wahlsonntag (23. Februar 2025)  dort eingegangen sein. 
Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht im Wahlraum abgegeben/ entgegengenommen werden! Nutzen Sie an diesem Tag bis spätestens 18 Uhr bitte den Rathausbriefkasten des Wahlamtes auf der Minoritenstraße 2-6 in Ratingen. 

 

Annahmestellen für Wahlbriefe in den Stadtteilen

 

Wer aufgrund der Postlaufzeiten Sorge hat, dass sein Wahlbrief nicht mehr rechtzeitig im Wahlamt ankommt, kann den Wahlbrief in der letzten Woche vor dem Wahltermin auch in den Annahmestellen für Wahlbriefe in den Stadtteilen abgeben. Diese werden ausnahmsweise wegen des kurzen Briefwahlzeitraumes eingerichtet. Übersicht siehe unten.

Wichtig: In den Stadtteil-Annahmestellen werden nur fertige, rote Wahlbriefe angenommen. Man kann dort keine Briefwahl beantragen und nicht wählen.

An keine Öffnungszeit gebunden ist der Hausbriefkasten neben dem Rathauseingang. Dort können Wahlbriefe rund um die Uhr, und zwar bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr eingeworfen werden

 

Stadtteil

Gebäude

Datum /

Annahmezeiten

West

Stadtteilbüro,

Erfurter Str. 33a

Mo. 17.2. – Fr. 21.2.

Jeweils 15 – 19 Uhr

Tiefenbroich

Mehrgenerationentreff,

Sohlstättenstr. 33c

Mo. 17.2. – Fr. 21.2.

Jeweils 15 – 19 Uhr

Lintorf

Stadtteilbibliothek,

Speestr. 2

 

Öffnungszeiten der Stadtteilbibliothek:

Di. 18.2. und Fr. 21.2.

Jeweils 15 – 18 Uhr

Do. 20.2.

15 – 19 Uhr

Breitscheid

Matthias-Claudius-Schule,

Mintarder Weg 98

Mo. 17.2. – Fr. 21.2.

Jeweils 15 – 19 Uhr

Eggerscheidt

Jugendtreff,

Hölenderweg 51

Mo. 17.2. – Fr. 21.2.

Jeweils 15 – 19 Uhr

Hösel

Ev. Kirchengemeinde,

Bahnhofstr. 175

Mo. 17.2. – Fr. 21.2.

Jeweils 15 – 19 Uhr

Homberg

Homberger Treff,

Herrnhuter Str. 4

Mo. 17.2. – Fr. 21.2.

Jeweils 15 – 19 Uhr

Ost

Seniorentreff,

Carl-Zöllig-Str. 55

Mo. 17.2. – Fr. 21.2.

Jeweils 15 – 19 Uhr

 

Fall plötzlicher Erkrankung und anderer Ausnahmen

In Fällen plötzlicher Erkrankung und in Ausnahmefällen hinsichtlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragener Personen (zum Beispiel wegen Einbürgerung oder der Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren) können Wahlscheine noch bis zum 23. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Das Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines muss in diesen Fällen nachgewiesen werden.
In Fällen plötzlicher Erkrankung sind daher eine ärztliche Bescheinigung sowie gegebenenfalls eine Bevollmächtigung zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen für die beziehungsweise den Wahlberechtigten erforderlich. 
Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist unzulässig. 

Bitte stimmen Sie sich unbedingt vor einer persönlichen Vorsprache im Wahlamt am Wahlsonntag mit uns ab (Hotline: 02102 - 550-3262). 

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen