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Förderung Entsiegelung für Unternehmen
Kurzbeschreibung
Die Stadt Ratingen hat im Jahr 2022 eine gesamtstädtische Klimaanalyse mit Planungshinweiskarten (Tag- und Nachtsituation) für Ratingen veröffentlicht. Demnach weisen hochversiegelte und dicht bebaute Stadtbereiche eine ungünstige bis sehr ungünstige bioklimatische Situation auf. Hohe Versiegelungsgrade weisen dabei insbesondere Gewerbegebiete auf. Hier ist das Handlungspotential daher i.d.R. besonders groß. Wenn ehemals gepflasterte oder asphaltierte Flächen entsiegelt und begrünt werden, heizen sich die neu geschaffenen Flächen weniger auf. Entsiegelte Flächen bieten zudem vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um Klimaanpassung und biologische Artenvielfalt zu fördern.
Entsiegelte Flächen können Regenwasser aufnehmen und beugen daher z.B. bei Starkregenereignissen einer lokalen Überflutung vor. Mit dem Förderprogramm für Entsiegelungsmaßnahmen von Gewerbeflächen sollen Unternehmen ermutigt werden, durch Entsiegelung und anschließende Begrünung von Flächen das Stadtklima und die Aufenthaltsqualität des direkten Arbeits- und Wohnumfeldes zu verbessern.
Beschreibung
Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung (z.B. Pflaster, Beton und Asphalt) zurückgebaut und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden.
Förderfähig sind ebenfalls Teilentsiegelungen, bei denen mind. 50 % der Fläche unversiegelt und max. 50 % der Fläche teilversiegelt (z.B. mit Rasengittersteinen belegt) werden.
Gefördert werden:
- Eine Initialberatung durch ein von der Stadt Ratingen beauftragtes Fachbüro
- Alle anfallenden Planungs-, Material-, und Baukosten, die im direkten Zusammenhang mit der Entsiegelung stehen
- Entsorgungskosten des alten Bodenbelags
- Die Herstellung einer entsiegelten Fläche
- Die Herstellung einer teilversiegelten Fläche (z.B. durch Rasengittersteine) mit Begrünung, solange die Teilversiegelung nicht mehr als 50 % der gesamten entsiegelten Fläche beträgt
Nicht gefördert werden:
- Maßnahmen, die in Bebauungsplänen festgesetzt sind, bzw. als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung zu erfolgen haben oder als sonstige (bau)rechtliche Vorgabe gefordert werden
- Maßnahmen, für die bereits andere Fördermittel eingesetzt wurden oder in Anspruch genommen werden (keine Doppelförderung)
- Die Umsatzsteuer, wenn der/die Antragsteller*in vorsteuerabzugsberechtigt ist
- Maßnahmen, die anderen öffentlich-rechtlichen oder nachbarschaftsrechtlichen Vorschriften widersprechen
- Maßnahmen, welche vorhandene oder baurechtlich erforderliche Anlagen, wie zum Beispiel erforderliche PKW-Stellplätze oder Geh-, Fahr- und Leitungsrechte,beeinträchtigen
- nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Förderrichtlinie der Stadt Ratingen für Entsiegelungsmaßnahmen von Gewerbeflächen".
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Herms (philip.herms@ratingen.de; 02102 550-6734).
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Zuständige Einrichtungen
- 70 - Kommunale Dienste
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- Sandstraße 25-27
- 40878 Ratingen
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- 70.70 - Abteilung Umwelt- und Naturschutz
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- Lintorfer Straße 38
- 40878 Ratingen
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