Steuerbescheinigung für Maßnahmen an Denkmälern
Beschreibung
Da der Staat den Eigentümer eines Denkmals nicht mit dessen Belastung „allein lassen“ darf, sind Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer, neben direkter Förderung durch Zuschüsse oder zinsvergünstigte Darlehen, einer der Grundpfeiler der staatlichen Förderung der Denkmalerhaltung.
Denkmaleigentümer und -eigentümerinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden in einem Denkmalbereich haben somit die Möglichkeit, Steuererleichterungen zu erhalten.
Die Aufwendungen müssen nach Art und Umfang dazu erforderlich sein, das Baudenkmal zu erhalten oder sinnvoll zu nutzen. Für bestehende Gebäude innerhalb eines Denkmalbereichs, die nicht als Baudenkmal geschützt sind, müssen die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des geschützten äußeren Erscheinungsbildes erforderlich sein.
• Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke (D36 Antrag)
• Rechnungsaufstellung (siehe Muster: vor dem Ausfüllen können Sie die ausfüllbare Version in Excel bei der Unteren Denkmalbehörde per E-Mail anfordern)
• Originalrechnungen (Schlussrechnungen, Quittungen)
• Pläne mit Eintragung der Baumaßnahmen
• Fotodokumentation (vorher - nachher)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Baumaßnahme.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung ist, dass die Baumaßnahmen vorab mit der Unteren Denkmalbehörde im Detail abgestimmt wurden und eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke ist kostenfrei.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Unterlagen wird für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung nach § 36 Denkmalschutzgesetz NRW auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 4a.2 eine Gebühr in Höhe von 1 % der bescheinigten Aufwendungen für Beträge zwischen 5.000 Euro und 250.000 Euro, zuzüglich 0,5 % für Beträge zwischen 250.000 Euro und 500.000 Euro erhoben.
Bescheinigungen mit Aufwendungen bis 5.000 Euro sind gebührenfrei.
Zuständige Einrichtungen
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61.13 - Untere Denkmalbehörde
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- Straße: Minoritenstraße Hausnummer: 5
- PLZ: 40878 Ort: Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Balzer
Position: Sachgebietsleitung- Telefon:
- 02102 550-6170
- E-Mail:
- denkmalschutz@ratingen.de
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- Telefon:
- 02102 550-6171
- E-Mail:
- denkmalschutz@ratingen.de
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- Telefon:
- 02102 550-6172
- E-Mail:
- denkmalschutz@ratingen.de