Denkmalrechtliche Erlaubnis
Beschreibung
Jede bauliche Maßnahme an einem Baudenkmal, Gartendenkmal, beweglichem Denkmal, einem ortsfesten Bodendenkmal oder einem Gebäude im Denkmalbereich unterliegt einer Erlaubnispflicht. Das heißt, wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Ebenfalls besteht eine Erlaubnispflicht für Anlagen, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet oder verändert werden sollen.
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist schriftlich oder online mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde der Stadt Ratingen einzureichen.
Hierzu gehören in der Regel:
• Baubeschreibung
• Fotodokumentation
• Baupläne (Bestand + Planung)
• Materialangaben, Produktdaten
• Angebote von Handwerkern
• Auflistung der Eigenleistungen
• Weitere Unterlagen im Einzelfall
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Maßnahme.
Die Erlaubnis wird bei Bau-, Garten-, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen im Rahmen der gesetzlichen Anhörung mit dem LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland und bei Bodendenkmälern im gesetzlichen Benehmen mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erteilt. Für die Anhörung bzw. Benehmensherstellung mit dem LVR gilt gemäß § 24 Abs. 2 und 4 DSchG eine Frist von 2 Monaten.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Erlaubnis ist, dass vorab noch nicht mit der Baumaßnahme begonnen wurde. Nicht genehmigte Baumaßnahmen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Handelt es sich um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen, ist ein Bauantrag zu stellen. In diesem Fall ist die denkmalrechtliche Erlaubnis in die Baugenehmigung eingebunden.
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.
Es fallen keine Gebühren an.
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Zuständige Einrichtungen
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61.13 - Untere Denkmalbehörde
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- Straße: Minoritenstraße Hausnummer: 5
- PLZ: 40878 Ort: Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Balzer
Position: Sachgebietsleitung- Telefon:
- 02102 550-6170
- E-Mail:
- denkmalschutz@ratingen.de
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- Telefon:
- 02102 550-6171
- E-Mail:
- denkmalschutz@ratingen.de