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Denkmalliste

Beschreibung

In der Denkmalliste sind alle Bau- und Bodendenkmäler des Stadtgebietes erfasst.

Wenn ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, kommt es, nach vorheriger Anhörung des Eigentümers, mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung.

Die Eintragung, Änderung oder Löschung erfolgt von Amts wegen auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes, sofern die Voraussetzungen der Eintragung erfüllt sind.

 

Eine Denkmalauskunft wird kurzfristig, das heißt innerhalb von zwei bis drei Wochen, erteilt.

Die Voraussetzungen für eine Eintragung sind gegeben, wenn an der Erhaltung und Nutzung einer Sache ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Der Antrag auf Auskunft oder Eintragung ist kostenfrei.

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Zuständige Einrichtungen

  • 61.13 - Untere Denkmalbehörde
      • Straße: Minoritenstraße Hausnummer: 5
      • PLZ: 40878 Ort: Ratingen
      • Postfach 101740
        40837 Ratingen

        Postanschrift:
        Minoritenstr. 2-6

Zuständige Kontaktpersonen