Gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) (Info)

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Gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) (Info)

Wer eine Gaststätte, eine Trinkhalle oder ein Hotel eröffnen möchte, braucht eine gaststättenrechtliche Erlaubnis gemäß §2 Gaststättengesetz (Konzession).

Der Antrag (siehe unten) zur Erteilung der Konzession kann während der Öffnungszeiten des Ordnungsamts persönlich oder im Kontext als Download (Formular) per Mail eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

1. Polizeiliches Führungszeugnis
Belegart O

Zu beantragen im Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
(Gebührenpflichtig und i.d.R. 3 Monate ab Ausstellung gültig)

2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Belegart O

Zu beantragen im Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
(Gebührenpflichtig und i.d.R. 3 Monate ab Ausstellung gültig)

3. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

Zu beantragen beim für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamt.


4. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Steueramt

Zu beantragen beim zuständigen Steueramt Ihres Wohnortes.
(Gebührenpflichtig)


5. Bescheinigung, dass eine Eintragung in die Schuldnerkartei nicht erfolgte

Online beantragen beim Amtsgericht Hagen

6. Bescheinigung über die Unterrichtung der Grundzüge für den Betrieb eines Gaststättengewerbes, der hierzu notwendigen lebensmittel-rechtlichen Kenntnisse

Zu beantragen bei der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1, 40215 Düsseldorf, Tel. 0211/35570


7. Nachweis über Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für alle Personen, die mit der Herstellung bzw. Zubereitung von Speisen beschäftigt werden

Zu beantragen beim für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt (für Ratinger beim Kreis Mettmann)


8. Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung

Zu beantragen im Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

9. Miet-/Pachtvertrag

Für den Betrieb einer Schankanlage benötigen Sie ein Betriebsbuch für die Bierschankanlage und ein Betriebsbuch für die AfG Anlage (alkoholfreie Getränke-Anlage). Das Betriebsbuch besteht aus Formblättern und kann als Loseblattsammlung oder in gebundener Form vorhanden sein.

Im Falle der Neuerrichtung bzw. einer baulichen Nutzungsänderung eines bereits bestehenden Betriebes (wie Umbau, Erweiterung etc.) werden zusätzlich noch folgende Unterlagen benötigt:

10. Grundrisszeichnungen (4-fach) Maßstab 1 : 100 mit Einzeichnung aller Räume und Flächen (einschl. Bierkeller, Keller-, Lager-, Personalräume, Biergarten bzw. Terrasse - mit Angabe der Anzahl der Tische und Gastplätze -).
Jede Zeichnung ist mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben und mit Datum zu versehen.

11. Lagepläne (4-fach) Maßstab 1 : 500 mit Einzeichnung des Betriebes.
Die anfallende Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Flächengröße Ihres Betriebes bzw. der Bettenzahl Ihres Hotels. Die Gebühr können Sie beim Ordnungsamt erfragen. Die Gebühr wird bei Antragstellung als Vorschuss erhoben.


Falls Sie nicht in Ratingen wohnen, sind die o.g. erforderlichen Unterlagen in der Stadt Ihres Wohnsitzes zu beantragen.