Parkerleichterungen für karitative Organisationen und ambulante Pflegedienste (Info)

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Parkerleichterungen für karitative Organisationen und ambulante Pflegedienste (Info)

Parkerleichterungen für karitative Organisationen und ambulante Pflegedienste

Alten- und Pflegediensten sowie karitativen Organisationen können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge Genehmigungen erteilt werden, die es erlauben, im eingeschränkten Haltverbot,  ohne Entrichtung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken.Die Genehmigungen sind auf das Stadtgebiet Ratingen beschränkt. In der innerstädtischen Fußgängerzone gelten sie jedoch nicht. Die Parkgenehmigung wird auf zwei Stunden begrenzt. Es ist eine Parkscheibe auszulegen.

Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie ein Foto des Kraftfahrzeuges mit Firmenaufschrift und deutlich sichtbarem Kennzeichen sowie eine Kopie des Kraftfahrzeugscheines beifügen.

Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Anträge spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden.

Unterlagen:

  • Ein Antragsformular, dass Sie herunterladen und ausdrucken können, finden Sie im Kontext.

Kosten

Jährlich 30 €