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Informationsstände Genehmigung

Kurzbeschreibung

Informationsstände können Verbänden, Vereinen, Parteien und Institutionen genehmigt werden, die gemeinnützige, religiöse, kulturelle, wohltätige oder politische Zwecke verfolgen.

Beschreibung

Der Standplatz wird in der Regel am Marktplatz im Bereich vor der Commerzbank zugewiesen. Das Befahren der Fußgängerzone  ist nur von 06:00 bis 10:00 Uhr und 18:00 – 22:00 möglich. Evtl. eingesetzte Fahrzeuge sind nach Auf-und Abbau sofort wieder aus der Fußgängerzone heraus zu fahren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bereich mit Informationsständen anderer Veranstalter geteilt werden muss. Um möglichst vielen Veranstaltern gleichzeitig Gelegenheit zur Information zu bieten, ist es erforderlich, die Ausdehnung jedes Standes auf ein Minimum zu beschränken.

Die Genehmigung enthält unter anderem folgende Auflagen:

 

 

  • Der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr darf nicht behindert werden. Eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m muss jederzeit gegeben sein.

 

  • Der Durchgang zur Brunostr. ist freizuhalten.

 

  • Schaufenster dürfen durch die Informationsstände sowie durch damit in Zusammenhang  stehende Transparente Plakate etc. nicht verdeckt werden.

 

  • Der Standplatz ist nach Beendigung der Veranstaltung sauber zu hinterlassen.

 

 

Die Stadt Ratingen stellt keinerlei Materialien (z. Bsp. Zelte, Tische, Stühle, Sonnenschirme etc.) zur Verfügung.

 

Zur besseren Koordinierung wird gebeten, den Antrag spätestens zwei Wochen vor dem tatsächlichen Termin zu stellen

Zuständige Einrichtungen