Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot, Feiertagsfahrverbot

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Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot, Feiertagsfahrverbot

Sonntagsfahrverbot, Feiertagsfahrverbot

Die Straßenverkehrsordnung verbietet generell den Verkehr mit Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie mit Anhängern hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr.
In dringenden Fällen kann das Ordnungsamt Ausnahmen zulassen.

  • Es wird der Antrag benötigt, der Angaben über das Transportgut, den Transportweg und eine Begründung dafür enthält, warum dieser Transport während des Verbotszeitraumes durchgeführt werden muss.
  • Das Ordnungsamt wird gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigungen als Nachweis der Dringlichkeit von der IHK fordern.
  • Kopie der Fahrzeugpapiere

Kosten

Die Jahresgebühr beträgt 180 Euro.