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Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot, Feiertagsfahrverbot
Kurzbeschreibung
Sonntagsfahrverbot, Feiertagsfahrverbot
Die Straßenverkehrsordnung verbietet generell den Verkehr mit Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie mit Anhängern hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr.
In dringenden Fällen kann das Ordnungsamt Ausnahmen zulassen.
- Es wird der Antrag benötigt, der Angaben über das Transportgut, den Transportweg und eine Begründung dafür enthält, warum dieser Transport während des Verbotszeitraumes durchgeführt werden muss.
- Das Ordnungsamt wird gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigungen als Nachweis der Dringlichkeit von der IHK fordern.
- Kopie der Fahrzeugpapiere
Kosten
Die Jahresgebühr beträgt 180 Euro.
Zuständige Einrichtungen
- 32.20 - Abteilung Außendienst, Wochenmärkte und Überwachung ruhender Verkehr
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- Stadionring 17
- 40878 Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
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- Telefon:
02102 550-3255 - Fax:
02102 550-9321 - E-Mail:
ordnungsamt@ratingen.de
- Telefon:
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