Luftbildauswertung (Info)

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Luftbildauswertung (Info)

Eine Luftbildauswertung ist vom Bauherrn bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen. Diese berät den Bauherrn, welche Unterlagen für einen solchen Antrag benötigt werden und leitet diesen an den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf  (KBD) weiter. Eine direkte Beantragung der Luftbildauswertung beim KBD ist nicht möglich.

Auf der Grundlage von ca. 230.000 alliierten Luftbildern aus den Jahren 1939-1945 sowie weiteren Unterlagen wird das Baugrundstück durch Mitarbeiter des KBD hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung untersucht und es erfolgt eine Gefahreneinschätzung. Sofern eine mögliche Kampfmittelbelastung existiert, wird der Ordnungsbehörde eine Überprüfung des Baugrundstückes vor Ort, in der Regel mit geophysikalischen Verfahren, empfohlen. Ob der Bauherr diesen Empfehlungen nachkommen muss, entscheidet allein die örtliche Ordnungsbehörde und nie der Kampfmittelbeseitigungsdienst.

 

Hält die örtliche Ordnungsbehörde keine weiteren Maßnahmen für erforderlich, so endet mit dem Schritt der Luftbildauswertung das Verfahren der präventiven Kampfmittelbeseitigung für den Bauherrn.

 

Der auf Kampfmittel zu überprüfenden Bereich ist auf einem Auszug aus der Deutschen Grundkarte oder vergleichbaren Karte einzuzeichnen. Als Vorgabe gilt es zu beachten, dass ein Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte (1:5000) mit zweifelsfreier Markierung der zu überprüfenden Fläche/n dem Antrag beigefügt sein muss.

 

Auszüge aus der Deutschen Grundkarte erhalten Sie beim Vermessungsamt.

Im Internet finden Sie unter http://www.geoserver.nrw.de oder auf https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ einen alternativen Zugriff auf die Deutsche Grundkarte 1:5000, die ihrem Antrag als Bildschirmausdruck in Ergänzung mit der manuell eingetragenen Flächenabgrenzung beigefügt werden kann.

 

Die weiteren Informationen sind dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen.

 

Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen von Seiten der Ordnungsbehörde keine Gebühren an.

 

Den ausgefüllten Antrag sowie die beigefügte Liegenschaftskarte bitte ich Sie an die E-Mailadresse ordnungsamt@ratingen.de zu senden.

 

Dieser Antrag ist nicht zu stellen, bei

– Arbeiten ohne Bodeneingriffe

– Umnutzungen (Änderung des Nutzungszwecks ohne Veränderung des umbauten Raumes und ohne Bodeneingriff)

– Abbrüchen (Abbruch von Gebäuden und unterirdischen Anlagen, bei denen es zu keiner Ausweitung des zuvor umbauten Raumes kommt)

– Fahrbahndeckenerneuerungen

– Veräußerungen

– Leitungen des ehemals offenen Verbaus (angelegt nach 1945 ohne Veränderung des Verlaufs oder der Verbreiterung oder Vertiefung)