Spendenbescheinigung (Info)

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Spendenbescheinigung (Info)

Nach § 10b Einkommensteuergesetz bzw. § 9 Körperschaftsteuergesetz können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden. Wenn Sie eine solche Spende an die Stadt Ratingen geleistet haben, kann Ihnen eine Spendenbescheinigung für diesen Steuerabzug ausgestellt werden.

Abgabenordnung

Einkommensteuergesetz

Körperschaftsteuergesetz

Zahlungsnachweise

Rechnungen

Gutachten

Kostenfrei

2-5 Werktage

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen