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Freistellungsbescheinigung Bauabzugssteuer
Beschreibung
Unternehmerinnen und Unternehmer, die Bauleistungen für andere Unternehmerinnen oder Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts erbringen, müssen mit der Einbehaltung einer Bauabzugsteuer durch das auftraggebende Unternehmen rechnen. Das auftraggebende Unternehmen muss grundsätzlich 15 Prozent der Rechnungssumme einbehalten und an das Finanzamt abführen, sofern ihnen keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird. Ausführliche Informationen zur Bauabzugsteuer finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern und dem dort hinterlegten Merkblatt.
Hier können Bauunternehmer, die für die Stadt Ratingen tätig werden Ihre Freistellungsbescheinigungen einreichen.
Abgabenordnung
Einkommensteuergesetz
Freistellungsbescheinigung
1-3 Werktage
Kostenfrei
Zuständige Einrichtungen
- 20.21 - Sachgebiet Gewerbesteuer
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- Minoritenstr. 2-6
- 40878 Ratingen
- Postfach 40837
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- E-Mail:
steuer@ratingen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02102 550-2027