Namensänderungen
Kurzbeschreibung
Erklärungen zur Namensführung, die im Zusammenhang mit einer familienrechtlichen bzw. personenstandsrechtlichen Änderung stehen, können beim Standesamt abgegeben werden.
Alle gewünschten Namensänderungen, die nicht durch eine namensrechtliche Erklärung beim Standesamt erfolgen können, sind als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der für den Wohnort zuständigen Namensänderungsbehörde zu beantragen. Bei Wohnort in Ratingen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle für Namensänderungen des Kreises Mettmann.
Beschreibung
Durch Namenserklärung beim Standesamt können erfolgen:
- Änderung der Reihenfolge von Vornamen
Hier ist nur die Änderung der Reihenfolge möglich, es können keine Namen weggelassen oder hinzugefügt werden, die Schreibweise kann nicht geändert werden. Namen mit Bindestrich gelten als ein Name.
- Änderung des Geburtsnamens (Familiennamens)
z.B. durch Neubestimmung oder Erteilung, nach Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Heirat oder Scheidung der Eltern mit Namensänderung der Eltern / eines Elternteils, Erhalt des Namens eines Elternteils bzw. des Stiefelternteils oder Rückbenennung.
- Änderung des Ehenamens (Familiennamens)
z.B. durch Bestimmung / Neubestimmung oder Wiederruf eines Ehenamens, Hinzufügung oder Wiederruf der Hinzufügung eines Begleitnamens (Doppelname), Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe.
In diesen Fällen nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte das Formular
- Anfrage Namenserklärung
Änderung der Namen durch Angleichung an das deutsche Namensrecht nach Erwerb / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
(Einbürgerung oder Eigenschaft als Vertriebener im Sinne des BVFG)
z.B. für Personen mit ausländischen Namen bzw. Schreibweisen, Namensketten, Eigennamen, Namen mit Abwandlungen nach Geschlecht, Vatersnamen, Zwischennamen, Mittelnamen oder Namen mit Sonderzeichen (z.B. á-č-ë-ğ-ń-ø-ł-ş-ž).
In diesem Fall nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte das Formular
- Anfrage Angleichungserklärung
Die zur Abgabe einer Erklärung zur Namensführung vorzulegenden Unterlagen unterscheiden sich im Einzelfall.
Bitte erkundigen Sie sich individuell beim Standesamt.
In der Regel sind vorzulegen:
- Personalausweis / Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des Ehegatten
- Bescheinigungen / Urkunden zu bisherigen Namensänderungen
- Nachweis des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde / Registrierschein)
- ausländische Urkunden ggf. mit Apostille / Legalisation
- ausländische Urkunden mit Übersetzung (nach ISO-Norm) durch einen anerkannten Dolmetscher
Zu Ihrer Anfrage bzw. Ihrem Antrag erhalten Sie unsere Rückmeldung per E-Mail so schnell wie möglich.
Bei der Vielzahl von Anfragen und Anträgen kann die Beantwortung einige Zeit dauern.
Wir bitten daher, von Nachfragen innerhalb von 14 Tagen abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Erklärung zur Namensführung (Familienname): 21,00 €
Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen: 30,00 €
Angleichungserklärung: 21,00 €
Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00 €
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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33.20 - Abteilung Standesamt
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- Straße: Minoritenstrasse Hausnummer: 2a
- PLZ: 40878 Ort: Ratingen
- Postfach 101740
40837 Ratingen
Postanschrift:
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Piller
Position: Abteilungsleitung- Telefon:
- 02102 550-3284
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- Telefon:
- 02102 550-3282
-
- Telefon:
- 02102 550-3286
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- Telefon:
- 02102 550-3281