Namensänderungen

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Namensänderungen

Erklärungen zur Namensführung, die im Zusammenhang mit einer familienrechtlichen bzw. personenstandsrechtlichen Änderung stehen, können beim Standesamt abgegeben werden.

Alle gewünschten Namensänderungen, die nicht durch eine der hier genannten namensrechtlichen Erklärung beim Standesamt erfolgen können, sind als öffentlich-rechtliche Namensänderung zu beantragen.

Für Informationen zu öffentlich-rechtlichen Namensänderungen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle für Namensänderungen des Kreises Mettmann

Erklärungen zur Namensführung (Familienname von Ehegatten)

  • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
  • Hinzufügung eines Begleitnamens zum Ehenamen (Doppelname)
  • Wiederruf der Hinzufügung des Begleitnamens zum Ehenamen
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Erklärungen zur Namensführung (Familienname von Kindern)

  • Erteilung des Familiennamens des Vaters (nach Vaterschaftsanerkennung)
  • Neubestimmung des Familiennamens (nach Sorgerechtserklärung)
  • Anschlusserklärung an den Ehenamen der Eltern (nach Heirat der Eltern)
  • Einbenennung (Erteilung des Ehenamens nach Heirat eines Elternteils)

Erklärungen zur Namensführung (Vornamen)

  • Erklärungen zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen

Es kann hier tatsächlich nur die Reihenfolge geändert werden.Vornamen, die mit Bindestrich verbunden sind, gelten als ein Name und können nicht getrennt bzw. getauscht werden. Die Schreibweise der Vornamen kann nicht geändert werden. Es können keine Vornamen wegfallen oder hinzugefügt werden.

Angleichungserklärungen (nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit)

für deutsche Staatsangehörige, die ihren Namen ursprünglich nach einem ausländischen Recht erworben haben.

  • Personen, die keine Vornamen und Familiennamen führen (z.B. Eigennamen, Namensketten)
  • Personen, die Namensbestandteile führen, die nach deutschem Recht nicht vorgesehen sind (z.B. Mittelnamen, Zwischennamen, Vatersnamen)
  • Personen, die Sonderzeichen in der Schreibweise ihrer Namen führen (z.B. á-č-ë-ğ-ń-ø-ł-ş-ž)

Diese Personen können durch Erklärung

  • Vor- und Familiennamen bestimmen
  • Namensbestandteile ablegen
  • Sonderzeichen ablegen
  • eine deutsche Schreibweise ihrer Namen erklären.

Die zur Abgabe einer Erklärung zur Namensführung vorzulegenden Unterlagen unterscheiden sich im Einzelfall.

Bitte erkundigen Sie sich individuell beim Standesamt.

In der Regel sind vorzulegen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil 
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Bescheinigungen / Urkunden zu bisherigen Namensänderungen
  • Nachweis des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde / Registrierschein)
  • ausländische Urkunden ggf. mit Apostille / Legalisation 
  • ausländische Urkunden mit Übersetzung (nach ISO-Norm) durch einen anerkannten Dolmetscher

Erklärung zur Namensführung (Familienname): 21,00 €

Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen: 30,00 €

Angleichungserklärung: 21,00 €

Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00 €

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen